Saarbrücken – Die Saarländische Fastnacht, die Gehöferschaft Wadrill und das Nikolauspostamt St. Nikolaus werden in das Bundesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe aufgenommen. Dies bestätigte die Kulturministerkonferenz auf Vorschlag des ehrenamtlichen Fachkomitees der deutschen UNESCO-Kommission.
Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot erklärt: „Das Saarland ist reich an Bräuchen und Traditionen. Diese lebendige Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wollen wir bewahren und sichtbar machen. Die Aufnahme von diesen drei besonderen Kulturformen ins Bundesverzeichnis ist ein großartiger Erfolg für unser Saarland, weil sie tief in unserer Region verwurzelt und nur hier bei uns lebendig sind. Die Anerkennung ist nicht nur ein Zeichen für die Bedeutung des kulturellen Erbes im Saarland, sondern würdigt auch die unermüdliche Arbeit und das Engagement der drei Institutionen, ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter sowie ihrer Mitglieder. Ihre Verdienste werden nun in einem nationalen Kontext gewürdigt und das macht mich sehr stolz.“
Die UNESCO unterstützt mit dem Immateriellen Kulturerbe seit zwanzig Jahren den Erhalt und die Weitergabe lebendiger Traditionen. Im Frühjahr 2022 wurde das saarländische Landesverzeichnis eingeführt. Von zehn dort verzeichneten Kulturformen wurden nun drei in das Bundesverzeichnis aufgenommen.
Saarländische Fastnacht
Die Fastnacht wird in rund 180 Karnevalsvereinen und -gesellschaften gepflegt. „Die Vereine und Gesellschaften bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Talente und Interessen auszuleben: in Garde- und Showtanzgruppen, als Funkenmariechen, im Männerballett, als Büttenredner, in gemischten Garden, Nähgruppen und musikalischen Darbietungen.“ Stefan Regert, Präsident des Verbands Saarländischer Karnevalsvereine e.V., erklärt: „Die Aufnahme der Saarländischen Fastnacht in das Bundesverzeichnis der Deutschen UNESCO-Kommission ist ein riesiger Meilenstein in der über 400-jährigen Geschichte dieses großartigen Brauchtumsfestes an der Saar. Dies ist auch als Dank und Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Aktiven in den 180 Vereinen im ganzen Saarland zu verstehen. Heute ist ein guter Tag für die Saarländische Fastnacht – es ist Auftrag und Verpflichtung zur Fortführung und Weiterentwicklung zugleich.“
Gehöferschaft Wadrill
Die Gehöferschaft zeichnet sich durch „die gemeinschaftliche Nutzung der ideellen Anteile ihrer Miteigentümer“ aus. „Das Prozedere der Brennholzzuteilung erfolgt auch heute noch auf altertümliche Art und Weise.“ Albert Räsch von der Geschichtswerkstatt Wadrilltal betont: „Die Aufnahme in das Bundesverzeichnis ist eine Auszeichnung für die Mühen der vergangenen Generationen und Ansporn für die gegenwärtig Verantwortlichen und die nachkommenden ‚Gehöfer‘. Die Wadriller Gehöferschaft lebt seit Jahrhunderten eine genossenschaftliche, dörfliche Waldbewirtschaftung, deren Verfasstheit und Bräuche die Zeiten fast unbeschadet überdauert haben.“
Nikolauspostamt St. Nikolaus
Seit mindestens 1966 schreiben Kinder aus aller Welt Briefe an den Nikolaus in St. Nikolaus. „Über 30.000 Briefe werden hier jedes Jahr in der Adventszeit von einem ehrenamtlich tätigen Team in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Ungarisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Chinesisch und Ukrainisch sowie in Blindenschrift beantwortet.“ Peter Gerecke vom Festausschuss St. Nikolaus sagt: „Die Aufnahme in das Bundesverzeichnis, und das im 60. Jahr der Kinderbriefaktion in St. Nikolaus, macht uns unfassbar stolz! Diese Wertschätzung unseres kleinen ehrenamtlichen Vereins ist ein jahrzehntelanger gemeinsamer Verdienst der Orts- und Vereinsgemeinschaft in St. Nikolaus.“
Start der neuen Bewerbungsphase
Ab dem 1. April 2025 können sich saarländische Kulturformen erneut für die Aufnahme in das Landesverzeichnis bewerben. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2025. Ansprechpartner sind das Ministerium für Bildung und Kultur sowie die neue wissenschaftliche Beratungsstelle am Literaturinstitut Saar-Lor-Lux-Elsass.