Saarbrücken (ots) – Bei einem Einsatz am 26.11.2019 wurden in Eschweiler bei
Aachen (Nordrhein-Westfalen) größere Mengen an Betäubungsmittel durch die
Polizei sichergestellt, darunter auch sog. „Legal Highs“. Die Substanzen wurden
zur chemischen Untersuchung an das LKA übergeben. Nach Abschluss der
Untersuchungen warnt die Aachener Polizei nun dringend vor der Einnahme der als
„Legal Highs“ angebotenen Substanzen. Im Rahmen der noch laufenden Ermittlungen
kann in bislang drei Fällen eine Todesursache durch Einnahme dieser Stoffe nicht
ausgeschlossen werden bzw. ist als wahrscheinlich einzustufen. Eine genaue
chemische Zusammensetzung ist für den Konsumenten dieser synthetisch
hergestellten Designerdrogen nicht erkennbar und die Wirkung damit nicht
kalkulierbar. Die Plastikverpackungen täuschen durch das auffällige Design über
die Gefährlichkeit und Illegalität hinweg und sind häufig versehen mit dem
Hinweis „NOT FOR HUMAN CONSUMPTION“ (dt.: nicht für den menschlichen Verzehr
bestimmt.). Nach dem NpSG (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz) ist der Umgang mit
derartigen Substanzen strafbar. Die Polizei rät: Sollten Sie „Legal Highs“ oder
ähnliche Stoffe zu sich genommen haben, dann begeben Sie sich unverzüglich in
ärztliche Aufsicht. Es besteht ein erhebliches Gesundheitsrisiko. Sollten Ihnen
Personen bekannt sein, die diese Stoffe erworben oder konsumiert haben,
verständigen Sie unverzüglich Polizei und Rettungsdienste.
Rückfragen bitte an: Landespolizeipräsidium Krimininaldauerdienst (LPP 112)
0681-962-2133
oder u. a. Kontakt der Führungs- und Lagezentrale der Saarländischen
Vollzugspolizei