Anlässlich der Einigung über die Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes für die Länder, fordert der saarländische Bundestagsabgeordnete Markus Tressel die Landesregierung auf, sich für eine faire Beteiligung des Bundes in allen drei verhandelten Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und öffentlicher Nahverkehr stark zu machen.
Tressel dazu:
„Die erzielte Einigung ist ein Türöffner für eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für bessere Bildungschancen. Das Ergebnis ist ein klassischer Kompromiss und ein Signal dafür, dass die Verbesserung der Bildungschancen nicht an föderalen Zuständigkeitsgerangel scheitern darf. Mit der vorsichtigen Lockerung des Kooperationsverbots sind wir einem modernen Bildungsföderalismus und damit Chancengerechtigkeit in der Bildung für alle Kinder, egal wo sie leben, näher gekommen. Denn die beste technische Ausstattung bringt wenig, wenn niemand da ist, der sie bedienen kann. Künftig können Länder und Kommunen auch Geld vom Bund für Ausgaben erhalten, die nicht unmittelbar mit Investitionen zusammenhängen, z.B. für Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern oder auch für befristetes Unterstützungspersonal an Schulen.
Sobald die Grundgesetzänderung von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist es am Saarland sich aktiv um die Mittel in den zur Verfügung stehenden Programmen zu bemühen. Denn nicht nur in der Bildung, auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und beim Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ko-finanziert der Bund. Da der genaue Länderanteil nicht mehr im Grundgesetz festgeschrieben ist, sondern bei jedem Programm im Einzelfall ausgehandelt werden muss, fordere ich die Landesregierung auf sich schon heute damit zu beschäftigen.“