StartPanoramaEine starke Stimme für Seniorinnen und Senioren

Eine starke Stimme für Seniorinnen und Senioren

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Seniorenmitwirkungsgesetz in erster Lesung zugestimmt

„Dass saarländischen Seniorinnen und Senioren auch in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Mitspracherecht haben und beteiligt werden, ist mir ein großes Anliegen. Dies ist gerade in Zeiten von Corona und auch des Strukturwandels mitentscheidend für ein gutes Zusammenwirken der älteren und der jüngeren Generation. Das Saarländische Seniorenmitwirkungsgesetz knüpft an den bereits in der Praxis errungenen Strukturen weiterentwickelnd an. Es sensibilisiert im Sinne einer zukunftsfähigen, zeitgemäßen Seniorenpolitik und eines gewandelten Altersbildes für die Generation 60plus und ermöglicht mehr Partizipation“, betont Sozialministerin Monika Bachmann in Ihrer Einbringungsrede im Rahmen der heutigen 61. Plenarsitzung.

Im Rahmen der externen Anhörung des Gesetzes wurde auch der Sozialverband VdK e. V., die Landesvereinigung Selbsthilfe e. V., die LIGA der freien Wohlfahrtspflege Saar, der Landesseniorenbeirat des Saarlandes, den Saarländischen Städte- und Gemeindetag sowie den Landkreistag Saarland beteiligt. Die Rückmeldungen hierbei waren größtenteils positiv.

„Es ist sehr wichtig, dass die Seniorinnen und Senioren die Chance erhalten, ihre Lebenserfahrung, Vorstellungen und Fähigkeiten sowohl schöpferisch als auch kritisch in die Gestaltung gesellschaftlicher und politischer Prozesse einzubringen. Ich freue mich daher, dass dem Gesetz in erster Lesung einstimmig zugestimmt wurde. Es wird damit an den Ausschuss Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen“, betont Bachmann im Nachgang ihrer Rede.


Hintergrund

Aktuell kann das Saarland auf Kommunalebene 23 Seniorenbeiräte, 9 Seniorenbeauftragte, einen Seniorenmoderator und einen Generationenbeirat aufweisen (Stand: 7. Januar 2021). Auf Landesebene gibt es die Landesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Seniorenbeiräte mit 34 Vertreterinnen und Vertretern (Stand: 7. Januar 2021) sowie den Landesseniorenbeirat. Dieser besteht aus der Mitgliederversammlung mit 21 Personen und dem Vorstand mit 8 Personen (Stand: 31. Dezember 2020).

Um das bereits Erreichte abzusichern, gleichzeitig aber auch weitere Verbesserungen zu erzielen, soll mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz für die seit über zwei Jahrzehnten gelebte Praxis ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Dieser greift den seniorenpolitischen Leitgedanken des „aktiven Alter(n)s“ und der „gesellschaftlichen Teilhabe“ der älteren Generation an sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Entscheidungen auf.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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