Die Nachbarschaftshilfe im Saarland, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützt, wird kontinuierlich optimiert. Seit drei Jahren haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, bis zu 125 Euro monatlich für Angebote der Nachbarschaftshilfe zu erhalten. Nun, mit der Erfahrung aus den vergangenen Jahren, sind bedeutende Änderungen geplant, um das System noch zugänglicher und einfacher für die Bürger zu gestalten.
Sozialminister Magnus Jung betonte die Erfolge und den Weg nach vorne: „Derzeit nehmen etwa 315 pflegebedürftige Menschen im Saarland diese Hilfe in Anspruch. Mit dem Entfall des Nachweises für den Erste-Hilfe-Kurs wird die Registrierung weiter vereinfacht. Auch die Abrechnung regelmäßiger Botengänge im Rahmen der Nachbarschaftshilfe wird bald möglich sein. Damit vermindern wir weiterhin die Hürden bei der Antragsstellung und erweitern ein bürgernahes Angebot.“
In der letzten Sitzung des Ministerrats wurden diese Änderungen offiziell beschlossen. Die Neuerungen sollen nun in einer externen Anhörung bewertet werden.
Der Sozialminister betonte zudem die Wichtigkeit der Nutzung dieses Angebots: „Viele Saarländer könnten von der Nachbarschaftshilfe profitieren, sind jedoch entweder nicht über das Angebot informiert oder zögern bei der Antragsstellung. Die zuständige Registrierungsstelle ist bereit, bei allen Schritten zu unterstützen.“
Erst im Februar brachte eine Umstellung der Abrechnungsverfahren – nun direkt über die Pflegekassen und nicht mehr über das Sozialministerium – erste Erleichterungen. Zudem wurden die Gebühren für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses für alle Antragsteller abgeschafft.
Für weiterführende Informationen über das verbesserte Angebot der Nachbarschaftshilfe, besuchen Sie: www.saarland.de/nachbarschaftshilfe.