Oberbürgermeister Klaus Lorig hat die Einrichtung eines muslimischen Grabfeldes auf dem Völklinger Waldfriedhof als eine gute Lösung für die berechtigten Bedürfnisse von muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bezeichnet. Insgesamt sechzig Grabstellen werden nach dem Beschluss des Stadtrates nun geschaffen. Lorig: “Damit haben wir eine gute Lösung gefunden, damit Muslime gemäß ihrem Glauben bestattet werden können.“
Den Antrag zur Einrichtung des Grabfeldes hatte der Völklinger Integrationsbeirat offiziell bei der Stadt Völklingen gestellt. Dabei hatte sich die Stadtverwaltung und der Völklinger Rathauschef grundsätzlich bereit erklärt, dem Ansinnen des Integrationsbeirats zu folgen. Allerdings hatte die Stadtverwaltung immer darauf bestanden, dass Verstorbene auch muslimischen Glaubens im Sarg beigesetzt werden und nicht im Leichentuch. Daruf hatte letztendlich auch der Stadtrat Wert gelegt. Den Wunsch nach einer Beisetzung im Leichentuch hatte der Integrationsbeirat zu Beginn der Diskussion um das Gräberfeld geäußert.
Gemäß dem saarländischen Bestattungsgesetz sind Ausnahmen von der Sargpflicht aus religiösen Gründen zwar möglich. Die bestehende Friedhofsordnung, in der dies nicht vorgesehen ist, wollte die Stadtverwaltung aber in dieser Hinsicht nicht ändern.
Nach der Behandlung des Thema im Ortsrat sprach sich dann letztendlich der Völklinger Stadtrat für die Anlage eines muslimischen Gräberfeldes bei Beibehaltung der Sargpflicht aus.
Die Vorsitzende des Integrationsbeirates Kiymet Kirtas erklärte, der Integrationsbeirat habe in gemeinsamen Sitzungen mit den islamischen Verbänden und der Stadt Völklingen die Details eines islamgerechten muslimischen Gräberfeldes ausgearbeitet und eine entsprechende Satzung hierfür erstellt. Anschließend habe der Integrationsbeirat den Antrag auf ein muslimisches Gräberfeld gestellt.
“Dabei ist es uns sehr wichtig gewesen, die Wünsche und Meinungen der in unserer Stadt lebenden Musliminnen und Muslime von Beginn an zu berücksichtigen, denn auf Wunsch derer wurde dieses Projekt ins Leben gerufen. Am 22. März dieses Jahres wurde dann unserem Antrag mit der Bedingung, dass eine Bestattung mit Sarg erfolgen muss, stattgegeben.“