AGV stützt die Sichtweise des Unternehmens
Nachdem erst Anfang der Woche weitere juristische Auseinandersetzungen zwischen Martin Welker und der Fa. Gross vor Gericht verhandelt wurden, wird das St. Ingberter Unternehmen nun auch gegen die Landeshauptstadt aktiv. Es wehrt sich mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den „Rechtsmissbräuchlichem Ausspruch einer Vergabesperre“ an das Landgericht Saarbrücken. Dort möchte die Baufirma erreichen, dass ein Ordnungsgeld „von bis zu 250.000,00 Euro“ oder sechs Monate Haft für den Fall angeordnet werden, dass die Auftragssperre aufrecht erhalten wird. Darüber hinaus wird von der Stadt verlangt, den Antrag auf Sanktionierung der Fa. Gross wegen Verstößen gegen das Tariftreuegesetz, zurückzunehmen.
Währenddessen hat sich der Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft des Saarlandes (AGV) in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen gegen Peter Gross Bau auf die Seite des Unternehmens gestellt. Der Verband bescheinigt dem Unternehmen, hinsichtlich der angeblichen Mindestlohnunterschreitungen und der angeblich fehlenden A1-Bescheinigungen keine Verstöße begangenen zu haben:
„In dem Geltendmachungsschreiben des LHS Saarbrücken vom 30.10.2020 wird ausgeführt, dass ein Verstoß gegen des STTG darin besteht, dass für zwei Mitarbeiter des rumänischen Nachunternehmers keine A1-Bescheinigungen vorliegen würden und dies gegebenenfalls sogar den Tatbestand der illegalen Beschäftigung erfüllen könnte.
Diese Ausführungen sind sowohl juristisch als auch tatsächlich grob falsch.“
Die FDP sieht die Darstellung der Vorgänge im dem Streit zwischen der Fa. Gross auf der einen Seite und der Landeshauptstadt samt Martin Welker auf der anderen Seite indes deutlich anders als die CDU Saarbrücken. Diese hatte heute in einer Pressemeldung klar Stellung bezogen und sich hinter die Maßnahmen der Stadtverwaltung gestellt.
Dr. Helmut Isringhaus, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen im Saarbrücker Stadtrat, kommentierte die neueste Entwicklung wie folgt:
„Die Verwaltung war bisher nicht klug beraten, 1 zu 1 der Argumentation von Herrn Welker zu folgen, der im Rechtsstreit mit der Firma Gross in einem Punkt voll zurück gerudert ist und in dem anderen Punkt Behauptungen nicht mehr öffentlich machen darf. In Sachen Tariftreue gibt es zwischen Land und Stadt stark divergierende Einschätzungen in der Höhe der Vertragsstrafe, was den Sachverhalt angeht gibt es offene Fragen. Ein Ausschluss von öffentlichen Vergaben ist sehr ungewöhnlich und offensichtlich juristisch ganz dünnes Eis. Wir warten das Ergebnis der juristischen Aufarbeitung ab.“