Regionalversammlung am 21. Februar erstmals mit Einwohnerfragestunde
Alle Einwohnerinnen und Einwohner im Regionalverband Saarbrücken können künftig zu Beginn der Sitzungen der Regionalversammlung Fragen stellen und Vorschläge unterbreiten. Das hat die Regionalversammlung Ende 2018 beschlossen. Die Fragen werden in der Regel vom Regionalverbandsdirektor mündlich beantwortet, sofern der Fragesteller persönlich anwesend ist. Die erste Einwohnerfragestunde findet zu Beginn der nächsten Regionalversammlung am Donnerstag, den 21. Februar, um 15 Uhr statt.
Die Fragen, Anregungen oder Vorschläge sollten mindestens drei Tage vor der Regionalversammlung beim Regionalverband eingegangen sein. So ist sichergestellt, dass die für die Beantwortung notwendigen Zahlen und Fakten zusammengetragen werden können. Die Fragen können zurückgewiesen werden, wenn sie nicht Angelegenheiten der Regionalversammlung betreffen oder grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen. Die Einwohnerfragestunde findet immer am Anfang des öffentlichen Teils der Regionalversammlung statt und ist auf eine halbe Stunde begrenzt.
Die Einwohnerfragestunde wird zunächst probeweise bis zum Ende der Legislaturperiode im Sommer eingeführt. Die weiteren Sitzungstermine der Regionalversammlung sind am 11. April und 27. Juni.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen oder Anregungen vorab schriftlich per E-Mail an gremiensekretariat@rvsbr.de oder per Post an Regionalverband Saarbrücken – Gremiensekretariat, Schlossplatz, 66119 Saarbrücken einreichen.