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Eis-Check im Saarland

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) haben wie jedes Jahr Speiseeishersteller, Eiscafés und fahrende Eisverkäufer im Saarland unter die Lupe genommen.

Seit April wurden insgesamt 195 Proben Speiseeis und Schlagsahne mikrobiologisch untersucht. Zusätzlich wurde im Bereich der Lebensmittelchemie bei 36 Speiseeisproben die Zusammensetzung und Kennzeichnung überprüft. „Die aktuellen Ergebnisse zeigen erneut: Das saarländische Speiseeis ist von insgesamt guter Qualität. Der Anteil an beanstandeten Eisproben ist in den letzten Jahren gleichbleibend auf niedrigem Niveau geblieben. Wir können also auch in diesem Sommer unser Eis sorglos genießen“, so die Verbraucherschutzministerin Petra Berg.

https://www.saarnews.com/produkt/fcs-saisonmagazin-2022-23/
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Bei der mikrobiologischen Untersuchung liegt der Schwerpunkt vor allem auf Keimen, die gesundheitlich bedenklich sind oder hygienische Mängel bei der Herstellung anzeigen. 7,6 Prozent (2021: auch 7,6 %) der diesjährigen Speiseeisproben enthielten einen zu hohen Gehalt an Keimen, wie zum Beispiel Enterobacteriaceae, was auf Hygienemängel bei der Herstellung hindeutet. Positiv ist, dass keine krankheitserregenden Keime (z.B. Salmonellen) nachgewiesen wurden.

Bei hygienisch einwandfrei hergestelltem Speiseeis handelt es sich normalerweise um ein sehr keimarmes Produkt. Im Regelfall sind erhöhte Keimzahlen auf eine nicht ausreichende Hygiene bei der Portionierung bzw. Ausgabe des lose angebotenen Speiseeises zurückzuführen. Die wichtigsten Hygiene-Indikatoren stellen bei Speiseeis Enterobacteriaceae und Escherichia (E.) coli dar.

Bei der chemischen Untersuchung waren von 36 untersuchten Speiseeisproben 11 Proben oder 30,5 % (2021: 28,3 %) zu beanstanden.

Bei drei Proben Milcheis war der Milchanteil zu gering. Einer Probe Milcheis war raffiniertes Pflanzenfett zugesetzt. Nach den Leitsätzen für Speiseeis enthält Milcheis ausschließlich der Milch entstammendes Fett. Der Milchanteil beträgt mindestens 70%.

Auch eine Probe Fruchteis war zu beanstanden, weil sie unter Zusatz von Pflanzenfett hergestellt war. Fruchteis wird nach den Leitsätzen für Speiseeis ohne Zusatz von Fett hergestellt und enthält mindestens 20% Frucht (10% bei Fruchteis Zitrone).

Bei vier Proben Speiseeis waren die enthaltenen Zusatzstoffe (Farbstoffe) nicht kenntlich gemacht. Bei einigen Azofarbstoffen ist zusätzlich die Angabe „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ erforderlich. Diese Angabe fehlte bei einer Speiseeisprobe. Bei drei Proben wurde der Verbraucher nicht über enthaltene Allergene informiert.

Die zusätzliche Überprüfung von Speisekarten, Zusatzstofflisten und Allergeninformationen ergab bei 11 Eiscafés fehlerhafte oder unvollständige Angaben. 

„Sorgenkind ist weiterhin die Schlagsahne. Die Beanstandungsquote der mikrobiologisch auffälligen Sahneproben ist nach wie vor deutlich zu hoch“, stellte Ministerin Berg fest. Die mikrobiologische Untersuchung ergab bei 40 Sahne-Proben (62,5 %) unbefriedigende Auffälligkeiten (2021: 70 %). Bei den nachgewiesenen Keimen handelt es sich vor allem um Enterobacteriaceae und Pseudomonaden. Von den festgestellten Mängeln geht jedoch keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung aus.

Mögliche Ursachen für eine nach wie vor hohe mikrobiologische Belastung bei der Sahne sind in der falschen Handhabung der Aufschlagautomaten, unzureichender Reinigung und Desinfektion sowie in fehlender und ungenügender Wartung der Geräte zu suchen. Das Ausgangsprodukt, die flüssige Sahne, ist zwar wärmebehandelt und weist nur sehr geringe Keimgehalte auf. Aber eine unsachgemäße, ungekühlte oder zu lange Lagerung der angebrochenen Sahne-Packung kann zu einem Keimanstieg führen. Sahne ist ein leicht verderbliches Lebensmittel, das durchgängig unter Kühlbedingungen gelagert werden sollte.

Um eine Infektion der Sahne mit Keimen zu vermeiden, müssen sich die Mitarbeiter beim Umgang mit dem Produkt die Hände gründlich reinigen und desinfizieren. Damit wird eine Übertragung von Keimen beim Umfüllen von Sahne in den Vorratsbehälter der Aufschlagmaschine vermieden. Im Vorratsbehälter selbst darf die Sahne eine Temperatur von 3–5 °C nicht überschreiten. Sahneaufschlagmaschinen sind täglich nach Betriebsschluss zu entleeren und gemäß der Reinigungs- und Desinfektionsvorschriften des Geräteherstellers zu reinigen und zu desinfizieren. Die Reinigung eines kontaminierten Sahneautomaten ist aufwändig.

Im Rahmen einer jeden Probennahme wird zeitgleich eine Betriebskontrolle mit dem Schwerpunkt „Betriebshygiene“ vor Ort durchgeführt, da beide Maßnahmen – Betriebskontrolle und Probennahme – in ihrer Kombination eine schlüssige Gesamtbewertung des Betriebes ermöglichen, zum einen auf der Ebene der sichtbaren Mängel, zum anderen auf mikrobieller Ebene.

In diesem Jahr wurden seit Anfang April bis jetzt 176 Betriebskontrollen bei Speiseeisherstellern, Eisdielen und Cafés durchgeführt. Ergebnis: Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden insgesamt 5 Ordnungswidrigkeiten (OwiG)-Verfahren wegen schwerwiegender Hygienemängel im Betrieb und im Produkt und 8 Verwarnungen mit Verwarngeld für geringfügig bußgeldbewehrte Tatbestände eingeleitet. Dazu zählen u.a. minderschwere Hygienemängel im Betrieb, aber auch fehlende Kennzeichnungselemente, wie z.B. eine fehlende Allergenkennzeichnung in Bezug auf die angebotene Ware oder die fehlende Kennzeichnung von verwendetem Pflanzenfett statt vorgeschriebenem Milchfett.

Weiterhin wurden 23 Verwarnungen ohne Verwarngeld ausgesprochen. Hierzu gehören geringe Mängel, die zumeist aus Unachtsamkeit entstehen.

Ministerin Berg: „Die Ergebnisse unserer Kontrollen insgesamt zeigen, dass es im Sinne des Verbraucherschutzes wichtig und notwendig ist, Betriebe regelmäßig zu kontrollieren. Kontinuierliche Kontrollen ermöglichen uns, Trends zu erkennen, zu sehen, wo etwas schiefläuft, und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.“

Hintergrund:

– Im Saarland ansässige Hersteller von Speiseeis / Eisdielen: 131

– Im Saarland ansässige Cafés, Eisdielen, Milchbars ohne eigene Herstellung: 193 

(zur Beachtung:  nicht alle Betriebe bringen Speiseeis in Verkehr)

  • Im Saarland tätige Fahrverkäufer, enthalten in Zahlen 1+2: 12

– Gesamtzahl der im Saarland angemeldeten Betriebe: 336

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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