Stadtrat verlängert Befreiung der Blieskasteler Vereine von Nutzungsentgelten
Nicht nur Gewerbetreibende haben seit Ausbruch der Pandemie mit existenziellen Problemen zu kämpfen, auch viele aktive Vereine, die zentralen Eckpfeiler des sozialen und kulturellen Zusammenhaltes in unserer Gesellschaft, sind davon betroffen. Mitgliederaustritte, Veranstaltungsausfälle und fehlende Einnahmen, Proben- und Trainingsausfälle aufgrund der Hallenschließungen – ein unsichtbares kleines Virus mit schwerwiegenden Folgen auf kultureller wie auf sportlicher Ebene. Der Blieskasteler Stadtrat hatte daher bereits im vorangegangenen Jahr beschlossen, die Vereine für einen längeren Zeitraum von der Entrichtung der Nutzungsgebühren freizustellen. Gemäß Beschluss vom 17.12.2020 wurde diese Entlastung nunmehr nochmals bis zum 30. Juni des laufenden Jahres verlängert. Wie der für die Hallen zuständige Beigeordnete mitteilt, sind alle Vereine während dieses Zeitraumes von den gemäß der Nutzungs- und Entgeltordnung für Einrichtungen der Stadt Blieskastel anfallenden Beiträgen entbunden. Eine besondere Antragstellung ist nicht erforderlich, die Freistellung wird von den jeweils zuständigen Sachbearbeitern automatisch berücksichtigt. Sofern bereits Zahlungen, beispielsweise in Form von Abschlägen, geleistet wurden, werden diese in den kommenden Tagen zurückerstattet. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, werden alle Vereine gebeten, etwaige angelegte Daueraufträge bei ihrer Bank bis Ende Juni entsprechend ruhen zu lassen. (ub)