StartPanoramaEntsorgungsverband Saar: Vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen mit dem Restabfall entsorgen

Entsorgungsverband Saar: Vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen mit dem Restabfall entsorgen

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Wenn vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen nicht mehr „gerettet“ werden können und entsorgt werden müssen, darf das Schnittgut nicht in die Biotonne eingefüllt, sondern es muss mit dem Restabfall entsorgt werden. Das Schnittgut sollte fest in Plastikbeutel oder -säcken verpackt und in kleineren Mengen anschließend in die Restabfalltonne gegeben werden. Deren Inhalt wird in der Abfallverwertungsanlage des EVS in Velsen bei hohen Temperaturen behandelt und so die Beseitigung des Schädlings sichergestellt. Die Abfuhr eines 120 Liter-Gefäßes kostet 6,98 Euro, eines 240 Liter-Behälters  13,96 Euro . In der Verwiegekommune Losheim beträgt die Gewichtsgebühr 0,39 €/kg. Bei größeren Mengen, die ebenfalls verpackt sein müssen, ist auch eine direkte Anlieferung bei der AVA Velsen (bis 100 kg: 12 Euro) möglich (Infos unter www.evs.de/abfall/entsorgungsanlagen/ava-velsen/).

Fragen zum Thema beantworten gerne die MitarbeiterInnen des EVS Kunden-Service-Centers montags-freitags von 8-18.00 Uhr unter Tel. 0681/ 5000-555.

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