StartFCSErdmann: DFB setzt Sperre zur Bewährung aus

Erdmann: DFB setzt Sperre zur Bewährung aus

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Gleich zu Beginn der Verhandlung gegen Dennis Erdmann, dem rassistische Äußerungen gegenüber Spielern des 1. FC Magdeburg vorgeworfen werden, kam es zu einer Überraschung. Während vor den Türen des Tagungsraum 3/4 Spieler beider Vereine auf ihre Zeugenaussagen warteten, verkündete der vorsitzende Richter des DFB Bundesgerichts, dass es ein Vorgespräch zwischen dem Kontrollausschuss und dem Saarbrücker Anwalt Horst Kletke gegeben habe. Der Pressesprecher des 1. FC Saarbrücken, Peter Müller, bestätigte später, dass der folgende Vorschlag vom Kontrollausschuss ausgegangen sei.

211013 Erdmannurteil Magdeburger Spieler
Die Magdeburger Spieler waren ebenso anwesend wie die Spieler des 1. FC Saarbrücken, die bereits ausgesagt hatten.

Horst Kletke gab gleich zu Beginn der Verhandlung eine Erklärung ab, in der er beschrieb, dass es eine schwierige Beweislage gebe, die nicht nur inhaltlich komplex, sondern für die Betroffenen auch persönlich belastend sei: „Wir wollen allen Beteiligten Friede und Ruhe verschaffen, als wir die Berufung auf die Rechtsfolgen beschränken wollen. „

Es habe viel „Trashtalk“ gegeben, ein hektisches Spiel. Wenn es dabei zu Äußerungen gekommen sei, die missverständlich gewesen seien, entschuldige sich sein Mandant. Ein Eingeständnis, sei dies nicht. Dennis Erdmann habe diese Äußerungen nicht getätigt. Kletke schlug vor, die Berufungsverhandlung solle auf das Strafmaß begrenzt werden.

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Der Vorsitzende des Kontrollausschussvorsitzende, also in einem Strafverfahren so etwas wie ein Staatsanwalt, erklärt sich damit einverstanden.

Er führte weiter aus: Der Sachverhalt ist damit „bindend festgestellt“. Dafür sei keine Beweisaufnahme nötig.

Kletke beantragte, die im Urteil vom Sportgericht am 13. September festgelegte Strafe solle verkürzt werden, so dass Erdmann am nächsten Spieltag in Halle wieder antreten könnte. Ersatzweise sollte die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

Mit letzter Lösung erklärte sich der Vorsitzende des Kontrollausschusses einverstanden: Das Mindestmaß von 5 Spielen reiche nicht aus. Der Vorschlag habe „Geständniswirkung“, deshalb könnten die restlichen zwei Spiele ausgesetzt werden. Die Kosten sollten geteilt werden, die Geldstrafe entfallen. Dem Beschuldigten sei Einiges widerfahren in den vergangenen Wochen. Das habe man zu berücksichtigen.

211013 Dennis Erdmann
Gespannt: Dennis Erdmann vor der Verhandlung.

Dennis Erdmann sagte in der Pause vor der Urteilsverkündung: „Bin am Ende froh, wenn es vorüber ist“. Als Eingeständnis sei diese juristische Regelung nicht zu verstehen. Es gehe darum, dass er endlich wieder normal leben und wieder Fußballspielen könne. Der „Earthman“ berichtete von Anfeindungen, Paketen mit Hakenkreuzen. Sein Sohn sei in der Schule angegangen worden, das Auto zerkratzt.

Schließlich sprach das Gericht das Urteil. Es handele sich um eine „Geständnisfiktion“. weshalb man das Strafmaß reduzieren könne. Die Tatsachen, so wie sie in der ersten Verhandlung erhoben worden seien, hätten Gültigkeit. Der vorsitzende Richter Achim Späth bestätigte den Antrag des Kontrollausschusses: Die noch bis Ende der ursprünglichen Sperrzeit am 25. Oktober ausstehenden zwei Spiele wurden bis zur Beendigung der laufenden Spielzeit 2021/2022 zur Bewährung ausgesetzt; fünf Spiele Sperre hat der Spieler bereits während der bisher sechswöchigen Sperrzeit verbüßt. Zudem wurde die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro gestrichen.

Sehen Sie hier unsere Videointerviews zum Erdmann-Urteil:

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