Im Nohfelder Ortsteil Sötern ist zurzeit einiges los. Parallel zur laufenden Neugestaltung des Kirchvorplatzes soll nun die Freizeitanlage Otto-Müller-Hütte herausgeputzt werden. „Unsere Dörfer sind die Herzstücke des ländlichen Raums. Sie für alle Generationen als Lebens- und Erholungsraum attraktiv zu gestalten, ist uns ein zentrales Anliegen“, so der für die Entwicklung des ländlichen Raumes zuständige Minister, Reinhold Jost. Beide Projekte werden deshalb vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz finanziell unterstützt. Für die Verschönerungs- und Entwässerungsarbeiten an der Otto-Müller-Hütte überreichte Minister Jost jetzt einen Förderbescheid in Höhe von rund 5.500 Euro an den Nohfelder Bürgermeister, Andreas Veit.
Unter anderem die Pflanzung einer Vogelschutzhecke, die Amseln, Rotkehlchen und Co das ganze Jahr über ausreichend Nahrung, Schutz und Nistplätze bietet, auf dem Plan. Das vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bereitgestellte Geld wird in die Beschaffung der Materialien fließen. Die Söterner Bürgerinnen und Bürger, egal ob jung oder alt, packen kräftig mit an. Die anfallenden Arbeiten werden von der Dorfgemeinschaft selbst erbracht. So werden die Kinder der kommunalen KiTa unter Anleitung die vogelfreundlichen Stauden und Sträucher pflanzen und künftig pflegen. „Davon profitieren die Kleinsten gleich doppelt. Sie werden aktiv in die Dorfgemeinschaft eingebunden und lernen zudem spielerisch, Verantwortung für ihre Umwelt zu übernehmen“, so der Minister.
Der soziale Zusammenhalt und die Dorfkultur gelten neben dem bürgerschaftlichen Engagement sowie Vereins- und Gemeindeleben als wesentliche Triebkräfte einer eigenständigen und nachhaltigen Dorfentwicklung. Jost: „Die Bereitschaft der Dorfbewohner zur Mitwirkung an dem Projekt unterstreicht die Bedeutung des Vorhabens, aber auch den Eifer der Bürgerinnen und Bürger, sich für ihren Ort und dessen Identitätspunkte zu engagieren. Und ganz nebenbei wird auch das Heimatgefühl gestärkt. Ganz nach dem Motto: Erlebe das Dorf.“
Hintergrund:
Das Saarland gewährt nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung und Erhaltung dörflichen Lebens und bürgerschaftlichen Engagements im ländlichen Raum des Saarlandes (ALR-R) und den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) Zuwendungen zur Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung dörflichen Lebens, der Dorfgemeinschaft und des Bürgerengagements. Diese Förderung kann sich sowohl auf investive als auch nicht investive Maßnahmen erstrecken. Insbesondere sollen Projekte gefördert werden, die Vorbildcharakter für andere Dörfer, Gemeinden und Organisationen haben können. Städte, Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände können die Förderung beantragen. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent.