StartWirtschaftErmäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Publikationen

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Publikationen

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Grütters: Bundesregierung stärkt Vielfalt der Presse- und Verlagslandschaft

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit diesem Gesetz der ermäßigte 
Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärt hierzu: „Die Bundesregierung hat heute endlich beschlossen, was ich seit langem gefordert habe: Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind auch 
steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. 
Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für E-Books und digitale Zeitungen haben wir so ein weiteres wichtiges kultur- und medienpolitisches Vorhaben umgesetzt. Denn es kommt eben nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt. Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar – ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden. Und auch der kulturelle Wert eines Buches erschöpft sich nicht in seiner gedruckten Form.“

In Deutschland gilt für Print- und (gedruckte) Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen galt bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. 
Diese Ungleichbehandlung war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage schon seit langem gefordert. Der Rat der Europäischen Union hatte Ende des vergangenen Jahres den Weg für die Angleichung frei gemacht.

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