Saarbrücken/Neunkirchen/St.Wendel (ots) – Am Freitagabend und in der Nacht zum Samstag musste die saarländische Polizei wegen volksverhetzender Parolen in Neunkirchen und St. Wendel eingreifen. Die Abteilung Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums ermittelt nun in beiden Fällen.
Der erste Vorfall ereignete sich am Freitag, den 14. Juni 2024, gegen 22:40 Uhr. Ein Gaststättenbetreiber aus der Innenstadt von St. Wendel meldete der Polizei, dass eine größere Personengruppe in der Nähe seiner Gaststätte volksverhetzende Parolen grölte und den Hitlergruß zeigte. Die Polizei konnte die Vorwürfe nach Befragungen von Zeugen und der Sicherstellung von Beweismitteln bestätigen.
Die Beamten kontrollierten die verdächtige Gruppe, bestehend aus acht Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die teilweise bereits polizeibekannt sind und aus dem Landkreis St. Wendel stammen. Nach der Durchführung erster Ermittlungsmaßnahmen erteilte die Polizei allen Beteiligten einen Platzverweis.
Im zweiten Fall, der sich am frühen Samstagmorgen gegen 02:50 Uhr ereignete, wurde die Polizei informiert, dass in einer Gaststätte in Schiffweiler eine Schlägerei bevorstehe und mehrere Personen rechtsextreme Parolen skandierten. Als die Polizei eintraf, waren die Verdächtigen bereits aus der Gaststätte verwiesen worden und hatten sich entfernt.
Vor Ort ergaben erste Ermittlungen, dass vier Personen ausländerfeindliche Parolen zu einem bekannten Popsong skandierten und teilweise den Hitlergruß zeigten. Die Gruppe, bestehend aus drei Männern im Alter von 20 bis 23 Jahren und einer 19-jährigen Frau, alle aus dem Landkreis Neunkirchen, kehrte während der polizeilichen Aufnahme des Sachverhalts zur Gaststätte zurück. Auch hier wurden polizeiliche Maßnahmen durchgeführt und den Tatverdächtigen ein Platzverweis erteilt. Auffällig war, dass die Gruppe ihr Verhalten trotz der Anwesenheit der Polizei fortsetzte und einer der Männer „Sieg Heil“ rief. Erst nach und nach stellten sie ihr Verhalten ein und befolgten den Platzverweis.
In beiden Fällen leitete die Polizei Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein. Die Ermittlungen durch die Abteilung Staatsschutz im Landespolizeipräsidium dauern an.
4o