Der FC 08 Homburg wurde erneut vom Sportgericht der Regionalliga Südwest zu einer Geldstrafe verurteilt. Anlass war das Abbrennen von Pyrotechnik durch Anhänger des Vereins während des Heimspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 II am 8. Dezember 2024. Im Homburger Fanblock wurden unmittelbar vor Spielbeginn Rauchtöpfe und sogenannte Blinker gezündet. Die verhängte Strafe beläuft sich auf 2.400 Euro.
Dies ist bereits die zweite empfindliche Geldstrafe für den FC 08 Homburg in dieser Saison. Zuvor war der Verein nach dem Saisoneröffnungsspiel in Trier wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Strafe von 11.300 Euro belegt worden.
Verein distanziert sich von unsportlichem Verhalten
Der FC 08 Homburg verurteilt das Verhalten seiner Anhänger ausdrücklich. „Wir verurteilen grundsätzlich jede Form von unsportlichem Verhalten im Fanblock, sei es das Abbrennen von Pyrotechnik oder sonstige Vergehen“, betonte der Verein in einer Stellungnahme.
Die wiederholten Vorfälle stellen den Verein vor finanzielle Herausforderungen. „Aufgrund der wiederkehrenden hohen Strafen müssen laufende Investitionen, wie z. B. die Subventionierung der Fanbusse zu Auswärtsspielen, auf den Prüfstand gestellt werden“, hieß es weiter.
Appell an die Fans
Der Verein appelliert eindringlich an seine Anhänger, auf das Zünden von Pyrotechnik und Rauchkörpern sowie auf andere strafbare Handlungen zu verzichten: „Deswegen bitten wir inständig darum, das Zünden von Pyrotechnik oder Rauchkörpern sowie sonstige strafbare Vergehen zu unterlassen.“
Der FC 08 Homburg hofft, dass seine Fans künftig die Spiele im Sinne des Vereins und der sportlichen Fairness unterstützen, um weitere finanzielle Belastungen zu vermeiden.