StartSaar-Pfalz-KreisHomburgErneute Kontrolle von Shisha-Bars in Homburg

Erneute Kontrolle von Shisha-Bars in Homburg

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Gemeinsame Kontrollaktion brachte Verstöße ans Licht

Ordnungsamt war mit dem Zoll in Homburg unterwegs

Am vergangenen Freitag, 15. März 2019, fand erneut eine Kontrolle von Gaststättenbetrieben mit dem Schwerpunkt „Shisha-Bars“ in Homburg statt. Teilnehmende Behörden waren diesmal das Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt sowie verschiedene Einheiten des Zollamts aus Saarbrücken. Es war die bereits vierte Kontrollaktion dieser Art. Offensichtlich nahmen die Betreiber die Anregungen und mehrfach erteilten Auflagen nicht ganz so ernst, denn es kam auch diesmal zu zahlreichen Verstößen in mehreren Bereichen.

Foto: Pressestelle der Stadt Homburg

Schon im ersten Objekt sprang beim Betreten der mitgeführte CO-Melder an – Kohlenstoffmonoxid-Alarm. Das hieß: Evakuierung und Feuerwehreinsatz. Die CO-Konzentration war derart bedenklich, dass zur weiteren Kontrolle und Belüftung der Räume die Feuerwehr hinzugezogen werden musste und auch der Rettungsdienst sowie die Polizei vor Ort waren. Die erforderliche Lüftungsanlage war nicht eingeschaltet.

Foto: Pressestelle der Stadt Homburg

Es wurde – auch durch vorherige Pressemitteilungen – schon öfter auf die Gefahren des so genannten CO-Gases hingewiesen. Dass Betreiber wie auch Kunden so schmerzfrei reagierten und sich anscheinend der Gefahren nicht bewusst waren, als sogar die Feuerwehr anrückte, fanden die Einsatzkräfte bedenklich, wie sie auch nochmal in einer gemeinsamen Abschlussbesprechung verdeutlichten.

Foto: Pressestelle der Stadt Homburg

Kohlenmonoxid ist ein geruchloses und unsichtbares Atemgas, das zu einem massiven Sauerstoffmangel im Körper führt. „Gefährlich ist solch eine Vergiftung vor allem, da man sie nicht merkt. Man geht aus der Shisha-Bar, hat Kopfschmerzen und denkt sich, es lag an den Pfeifen. In den meisten Fällen ist dies aber das Gas, das in den vergangenen Wochen und Monaten in solchen Lokalen bereits zu einigen Notfalleinsätzen bundesweit sorgte“, wie Klaus Frank vom Gewerbeamt mitteilt. Zu den Folgen zählen je nach Konzentration des Gases Kopfschmerzen, Herzrasen, Übelkeit, Halluzinationen, Apathie, Krampfanfälle, Atemnot und im schlimmsten Fall der Tod.

Neben diesem Verstoß wurden in allen vier überprüften Gaststätten weitere, nicht unerhebliche Mängel festgestellt. So heißt es im Abschlussprotokoll der Behörden, dass es Verstöße gegen das Kleinverpackungsverbot von Shisha-Tabak gab. In zwei Fällen wird dem Verdacht der Schwarzarbeit nachgegangen, auch der Aufzeichnungspflicht – Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – wurde nicht nachgekommen. Bei Ausweiskontrollen wurden zudem mehrere minderjährige Gäste beim Rauchen einer Tabak-Shisha-Pfeife festgestellt. Das Mindestalter liegt hier bei 18 Jahren. Es gab Anzeigen wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz sowie – bei einigen bereits zum wiederholten Mal – wegen des Anbietens von Tabakprodukten in Wasserpfeifen. Auch die hygienischen Bedingungen in einigen Bars führten dazu, dass im Nachgang der Kontrolle Bildmaterial und Proben an den Lebensmittelkontrolldienst, der bei früheren Kontrollaktionen auch schon selbst dabei war, geschickt wurden. In einem Fall wurde zudem beanstandet, dass die vorgeschriebenen Notausgänge verschlossen waren und somit eine Evakuierung im Notfall nicht möglich wäre. Bei der Aktion wurden zudem mehrere Geldspielgeräte aufgrund von Verstößen gegen die Spielverordnung außer Betrieb genommen und vor Ort versiegelt.

Noch während der Kontrollaktion wurden Verwarngelder erhoben, in anderen Fällen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Beim Verdacht der Schwarzarbeit folgen strafrechtliche Ermittlungen. 

Insgesamt kann festgestellt werden, dass beim Betrieb von Shisha-Bars immer noch umfangreiche Rechtsverstöße begangen werden. Der Zulauf, insbesondere durch Jugendliche und minderjährige Personen, scheint ungebrochen. Das Verständnis, dass es sich beim Rauchen von Tabak-Wasserpfeifen (die in allen Shisha-Bars angeboten wurden) ebenfalls um Rauchen im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes handelt, scheint ebenfalls nicht vorhanden. So war es erstaunlich, dass die Gäste der betreffenden Objekte zum Rauchen der Zigarette ins Freie gingen, um nach ihrer Rückkehr wieder ihre Shisha drinnen zu benutzen.

In der Abschlussbesprechung der insgesamt 13 Einsatzkräfte wurde nochmal auf die gute Zusammenarbeit im Vorfeld und während der gesamten Aktion hingewiesen. Es wird wohl notwendig sein, auch in Zukunft solche Kontrollen durchzuführen, um Betreiber wie auch die Öffentlichkeit weiter zu sensibilisieren.

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