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Erster Verhandlungstag im Prozess um den einsturzgefährdeten Kindergarten in der Gemeinde Nalbach im Saarland

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Die Gemeinde Nalbach informiert:

Am heutigen Donnerstag, den 08.11.2018 fand vor dem Landgericht Saarbrücken die erste Verhandlung im Prozess um die unbekannten Stollenanlagen unter dem Kindergartengebäude St. Peter und Paul in Nalbach statt. In der Verhandlung wurde den Parteien seitens des Gerichtes aufgetragen bis Ende Januar 2019 wenn möglich eine gütliche Einigung herbei zu führen. Sollte dies nicht gelingen, wird das Gericht eine Entscheidung fällen. Bürgermeister Peter Lehnert hierzu: „Ich freue mich, dass nun nach zwei Jahren doch nochmal die Möglichkeit entsteht, über eine gütliche Einigung zu verhandeln.

Für die Gemeinde Nalbach entsteht nun die Hoffnung, dass die Schwierigkeiten und massiven Probleme, die aus dem akuten Baustopp durch die Einsturzgefahr des Kindergartens – ausgelöst durch die bisher unbekannten Stollenanlagen aus dem 2ten Weltkrieg – entstanden, zeitnah gelöst werden können. Mit Befremden muss ich allerdings feststellen, dass die BImA als Bundesbehörde eine Kommune beim Bau eines Kindergartens, als vom Bund vorgegebene kommunale Aufgabe, behindert und eine lösungsorientierte Zusammenarbeit bisher nicht stattfand. Ich denke, dass dies nun durch die Hinweise des Gerichts ermöglicht wird.“

Der die Gemeinde vertretende Rechtsanwalt, Dr. Berthold Kohl, bewertet den heutigen Tag wie folgt: „Die bisherige Einschätzung des Gerichtes ist für Nalbach positiv. Zwar geht das Gericht davon aus, dass der Anspruch der Gemeinde grundsätzlich verjährt ist. Allerdings kommt es nach Ansicht des Gerichts hierauf möglicherweise nicht an. Denn ein Anspruch der Gemeinde könnte bereits im Jahre 1964 durch die seinerzeit zuständige Behörde anerkannt worden sein. Außerdem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Selbstbindung der Verwaltung zugunsten der Gemeinde aufgrund so genannter ständiger Verwaltungspraxis. Diese Gesichtspunkte wird das Gericht weiter prüfen.“

 

 

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