Europaminister Peter Strobel äußerte sich zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Polen seitens der Europäischen Kommission am 22.12.2021.
„Die heutige Einleitung eines neuerlichen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen ist folgerichtig und geboten. Es geht hier nicht um abstrakte rechtswissenschaftliche Diskussionen, sondern schlicht und ergreifend darum, dass die polnische Regierung die Unabhängigkeit ihrer Verfassungsgerichtsbarkeit offensiv hintertreibt und den für alle geltenden Vorrang des EU-Rechts nicht akzeptiert. Die Kommission hat das in ihrer Begründung in wünschenswerter Klarheit herausgestellt”, betonte Peter Strobel.
Strobel sieht es als notwendig an, diesen Konflikt konsequent auszutragen und alle zur Verfügung stehenden Mittel dafür zu nutzen.
„Neben dem nun eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren sollte die Kommission auch konsequent den nun zur Verfügung stehenden Rechtsstaatsmechanismus anwenden. Europäische Gelder – insbesondere auch aus dem Wiederaufbauprogramm – müssen zwingend an die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien gebunden sein. So bedauerlich es ist: In letzter Instanz ist der drohende Verlust dieser Mittel vielleicht der einzige Hebel, der tatsächlich wirksam ein Umdenken in Warschau hervorrufen kann. Die barsche Reaktion aus Polen, die hier von einem Angriff auf die Souveränität Polens spricht, sind leider nicht ermutigend. Die polemische Haltung der Regierung versucht, vom eigenen Angriff auf die Unabhängigkeit der Gerichte abzulenken“, sagte Peter Strobel abschließend.
Hintergrund:
Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Kommission ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen vor dem Hintergrund von Urteilen des polnischen Verfassungsgerichtshofes eingeleitet. Bereits im Juli hatte das Gericht einstweilige Verfügungen des EuGH, die die polnische Gerichtsbarkeit betreffen, als mit dem polnischen Verfassungsrecht für unvereinbar erklärt; im Oktober folgte ein weiteres Urteil, dass den unbedingten Vorrang des EU-Rechts vor polnischem Verfassungsrecht zurückweist. Konkreter Hintergrund ist ferner die Besetzung von Schlüsselpositionen des Verfassungsgerichts mit regierungsnahen Richterinnen und Richtern.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa