Ampel im Bund will Tarifbindung ebenfalls stärken und sollte Allgemeinverbindlichkeit erleichtern
Die zukünftige Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Stärkung der Tarifbindung als Ziel herausgehoben. Die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes soll künftig an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden werden. Ähnliche Regelungen bestehen bereits auf Länderebene wie im Saarland mit dem Fairer-Lohn-Gesetz, das heute von den Mitgliedern des Landtags verabschiedet wurde. „Das ist enorm wichtig, weil die Tarifbindung, also die Zahl der Beschäftigten, die einem Tarifvertrag unterliegen, in Deutschland seit Jahren stark rückläufig ist“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Eine weitere Möglichkeit zur Stärkung der Tarifbindung wäre eine Reform und Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung. „Dazu findet sich im Koalitionsvertrag der Ampel allerdings gar nichts“, sagt Caspar.
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt nach deutschem Recht, dass die Arbeitsbedingungen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen innerhalb des Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden. Die Zahl dieser Erklärungen ist in der Vergangenheit kontinuierlich zurückgegangen, hauptsächlich in Folge einer zunehmend restriktiven Haltung der Arbeitgeberverbände im Tarifausschuss.
„Gerade in Branchen mit wenigen Tarifverträgen und schwächerer Verhandlungsmacht der Gewerkschaften – wie etwa im Einzelhandel – kann die AVE ein Mittel sein, für die Beschäftigten höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen zu ermöglichen“, sagt Caspar. „Um das zu erreichen, muss dringend aber auch das Vetorecht der Arbeitgeberverbände gegen die AVE branchenfremder Tarifverträge abgeschafft werden“, so Caspar abschließend.
Quelle: Arbeitskammer des Saarlandes