StartFeatureFall von Blauzungenkrankheit bei Karlsruhe schränkt Viehhandel für Saar-Landwirte ein

Fall von Blauzungenkrankheit bei Karlsruhe schränkt Viehhandel für Saar-Landwirte ein

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Saarland wird Sperrzone

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist von den Amtskollegen in Baden-Württemberg über den Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei einem Rind in der Nähe von Karlsruhe informiert worden. Der Ausbruch der Tierseuche im Landkreis Rastatt hat auch für die Landwirte im Saarland weitreichende Auswirkungen: Das gesamte Saarland wird zum Sperrgebiet erklärt werden, da es innerhalb des 150-km-Radius um den Seuchenbetrieb liegt. Betroffen sind auch Teile der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen (siehe Karte). Die Sperrzone ist mindestens 2 Jahre lang aufrecht zu erhalten.

Das bedeutet für die Landwirte, dass sie sich auf Einschränkungen beim Viehhandel einstellen müssen. Um eine Ausbreitung der Krankheit über den Handel zu verhindern, dürfen die Halter ihre Rinder, Schafe und Ziegen nur dann aus der Sperrzone hinaus transportieren, wenn die Tiere als geschützt angesehen werden können. Der Status „geschützt “ ist am einfachsten durch eine Impfung zu erreichen.

„Wir hatten bereits im vergangenen Jahr nach einem Seuchenausbruch in Frankreich für das Impfen geworben, leider sind dem nur wenige Tierhalter nachgekommen. Dabei ist die Impfung das einzige Mittel, um Wiederkäuer vor einer Infektion zu schützen“, betont Minister Reinhold Jost. Tiere, die aktuell über einen Impfschutz verfügen, könnten frei gehandelt werden, so der Minister.
Das im Saarland zuständige Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) wird am Donnerstag eine mit den betroffenen Ländern abgestimmte Verfügung veröffentlichen – mit folgenden Auflagen:
1. Meldeverpflichtung für Wiederkäuerhalter beim LAV,
2. Anzeigepflicht bei Verdacht auf eine Blauzungen-Infektion beim LAV,
3. Verbringungsverbot aus dem Sperrgebiet, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das LAV ist möglich.

Bis jetzt wurde im Saarland kein Blauzungenvirus nachgewiesen. Jost: „Alle Tierhalter und Tierärzte sind aufgefordert, besonders wachsam zu sein und bei ersten Anzeichen der Krankheit sofort die Veterinärbehörde zu informieren.“

Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die durch kleine blutsaugende Mücken, sog. Gnitzen, übertragen wird. Die Abkürzung für das Virus,  BTV, kommt aus dem Englischen: Bluetongue-Virus. 
Betroffen sind insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer. Die Tiere zeigen Schwellungen und Läsionen an Nase und Maul, Bindehautentzündung, Entzündungen an Euter und Zitzen, Lahmheit und Apathie. In schweren Fällen kommt es durch die Schwellungen am Kopf zu Atemproblemen, Speicheln, zum Ablösen der Klauenschuhe und Festliegen der Tiere. 
Die Tiere können durch eine Impfung vor der Krankheit geschützt werden.
Für den Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

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