Kontrollfunktion darf nicht auf Gastgewerbe umgewälzt werden
Die FDP Saar begrüßt die Lockerungen, die sich aus der neuen Corona-Verfügung der Landesregierung ergeben. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität, das Thekengeschäft in der Gastronomie wieder zu ermöglichen. Damit wird weiteren Betriebsarten des Gastgewerbes endlich eine Perspektive eröffnet. Bei den Regeln für die Beherbergung von Gästen aus Risikogebieten macht es sich saarländische Landesregierung allerdings zu einfach, indem sie die Verantwortung vollständig auf die Gastgeber ablädt. Die in der neuen Verordnung festgelegten Vorgaben sind praxisfern und für das Gastgewerbe kaum umsetzbar.
Dazu der stellvertretende Landesvorsitzende Dr. Helmut Isringhaus:
„Viele Gastgeber erhalten die Gastdaten erst bei Anreise, beispielsweise bei Buchung über Internetportalen. Sie haben insofern vorher gar keine Möglichkeit, Daten zu überprüfen und ggf. Buchungen abzulehnen. Zudem liegt die rechtliche Handhabe in Bezug auf die Kontrolle der gemachten Meldedaten nicht in den Händen der Gastgeber. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung einfach auf die Betreiber von Campingplätzen, Ferienwohnungen oder Hotels übertragen wird. Es ist originäre Aufgabe der Behörden, Ausweise zu kontrollieren und Meldedaten zu überprüfen. Ebenso ist die Freigabe für Geschäftsreisen aus den betroffenen Gebieten nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung muss die Verordnung dringend zurückziehen und umgehend überarbeiten, um ein mögliches rechtliches Chaos zu verhindern“.