Die FDP Saar lehnt ungerechtfertigte Rückforderungen von Corona-Soforthilfen bei Solo-Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) entschieden ab. Besonders betroffen sind Betriebe wie Friseure, Kosmetikstudios und andere Dienstleister, die während der Pandemie erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen meistern mussten und weiterhin unter Druck stehen. Jüngste Gerichtsentscheidungen in Baden-Württemberg haben den Vertrauensschutz der Unternehmen betont, und die FDP Saar hält es für ungerecht, diese Betriebe zusätzlich zu belasten.
Angelika Hießerich-Peter, wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP Saar, erklärt: „Die Rückforderungen sollten in Übereinstimmung mit den üblichen Verjährungsfristen zwischen Kaufleuten behandelt werden, um Rechtssicherheit und Vertrauen zu gewährleisten.“
Die FDP Saar erkennt jedoch die Notwendigkeit an, gegen Missbrauch vorzugehen. Während der Pandemie gab es Fälle, in denen Mittel unrechtmäßig bezogen wurden. Eine sorgfältige Überprüfung ist daher erforderlich, um sicherzustellen, dass diejenigen, die wirklich Hilfe benötigten und berechtigterweise Unterstützung erhielten, geschützt werden. Personen, die missbräuchlich handelten, sollen zur Rechenschaft gezogen werden. Dies entspricht dem rechtsstaatlichen Handeln, das die FDP Saar unterstützt.
„Unsere Position ist klar: Wir stehen für Fairness und Gerechtigkeit und setzen uns dafür ein, dass die ehrlichen und hart arbeitenden Unternehmerinnen und Unternehmer nicht unnötig zusätzlich belastet werden“, betont Hießerich-Peter.