Aktuell werden Menschen gegen Corona geimpft, die der sogenannten Priorisierungsgruppe 3 angehören. Zu dieser Gruppe gehören nach der Festlegung der Bundesregierung auch die Ernährungswirtschaft, exakt sind Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln genannt. Die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel gehören allein schon wegen der Vielzahl unvermeidlicher Kontakte zu dieser Gruppe. Nachdem nun in einigen Bundesländern über Öffnungen von Gastgewerbe und Hotellerie nachgedacht wird, sollte für die in dieser Branche tätigen der gleiche Maßstab angelegt werden.
Dazu der stellvertretende Landesvorsitzende Dr. Helmut Isringhaus:
„Bevor der Betrieb in den Biergärten und Hotels wieder richtig los geht, sollten alle Gastgeber die Chance auf eine Impfung haben. Ein umfangreicher Impfschutz ist für Gäste und Gastgeber gleichermaßen wichtig, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Deswegen muss die Landesregierung die im Gastgewerbe tätigen Menschen umgehend ebenfalls in Priorisierungsgruppe 3 einordnen, damit sie schnell ein Impfangebot bekommen können“.