Fastnachtsferien bleiben im Saarland erhalten
Die Landesregierung hat den Vorschlag des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) für die saarländische Ferienordnung für die Schuljahre 2024/25 bis 2029/30 beschlossen.
Demnach sollen die Fastnachtsferien im Saarland erhalten bleiben – anders als in Rheinland-Pfalz. Dem Beschluss im Ministerrat folgt nun die sogenannte externe Anhörung. In einem Zeitraum von vier Wochen können Interessenvertretungen und Verbände Stellungnahmen zum Vorschlag abgeben.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die neue, mehrjährig angelegte Ferienordnung schafft Planungssicherheit für Kinder, Jugendliche, Familien und die Teams an unseren Schulen. Wir bewegen uns damit im über die Kultusministerkonferenz vorgegeben Rahmen, wir wollen bei den Ferien große Schnittmengen mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz und die Unterrichtszeiträume zwischen den einzelnen Ferien sollen nicht zu lang sein.“
Der nun beschlossene Vorschlag sieht möglichst gleichlange Unterrichtszeiträume zwischen den einzelnen Ferienzeiträumen vor. Zusammenhängende Unterrichtszeiträume von mehr als 10 Wochen werden vermieden. Gleichzeitig wird in möglichst vielen Ferienzeiträumen an einer gemeinsamen Kernwoche sowie identischen Sommerferien mit Rheinland-Pfalz festgehalten. Anders als in Rheinland-Pfalz, sollen die Fastnachtsferien im Saarland erhalten bleiben. Der Vorschlag der neuen Ferienordnung erlaubt zudem eine größtmögliche Flexibilität bei der Planung und Terminierung der zentralen Prüfungen.
Dem Vorschlag des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) für die saarländische Ferienordnung für die Schuljahre 2024/25 bis 2029/30 gingen unter anderem Beratungen mit der Gesamtlandeselternvertretung, sowie den Hauptpersonalräten aller Schulformen voraus. Auch die Landesschülervertretung des Saarlandes (LSV) wurde hierzu eingeladen.
Nun folgt die sogenannte externe Anhörung: In einem Zeitraum von vier Wochen können Interessenvertretungen und Verbände ihre offiziellen Stellungnahmen zum Vorschlag abgeben. Danach wird die Landesregierung final entscheiden.
Ferientermine und Anzahl der beweglichen Ferientage laut Entwurf der Ferienordnung
Schuljahr 2024/25:
Herbstferien: 14. Oktober 2024 – 25. Oktober 2024
Weihnachtsferien: 23. Dezember 2024 – 3. Januar 2025
Fastnachtsferien: 24. Februar 2025 – 4. März 2025
Osterferien: 14. April 2025 – 25. April 2025
Sommerferien: 7. Juli 2025 – 14. August 2025
Den Schulen stehen noch drei bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Schuljahr 2025/26:
Herbstferien: 13. Oktober 2025 – 24. Oktober 2025
Weihnachtsferien: 22. Dezember 2025 – 2. Januar 2026
Fastnachtsferien: 16. Februar 2026 – 20. Februar 2026
Osterferien: 7. April 2026 – 17. April 2026
Sommerferien: 29. Juni 2026 – 7. August 2026
Den Schulen stehen noch zwei bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Schuljahr 2026/27:
Herbstferien: 5. Oktober 2026 – 16. Oktober 2026
Weihnachtsferien: 21. Dezember 2026 – 31. Dezember 2026
Fastnachtsferien: 8. Februar 2027 – 12. Februar 2027
Osterferien: 30. März 2027 – 9. April 2027
Sommerferien: 28. Juni 2027 – 6. August 2027
Den Schulen stehen noch zwei bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Schuljahr 2027/28:
Herbstferien: 4. Oktober 2027 – 15. Oktober 2027
Weihnachtsferien: 20. Dezember 2027 – 31. Dezember 2027
Fastnachtsferien: 21. Februar 2028 – 29. Februar 2028
Osterferien: 12. April 2028 – 21. April 2028
Sommerferien: 3. Juli 2028 – 11. August 2028
Den Schulen steht noch ein beweglicher Ferientag zur Verfügung.
Schuljahr 2028/29:
Herbstferien: 9. Oktober 2028 – 20. Oktober 2028
Weihnachtsferien: 20. Dezember 2028 – 2. Januar 2029
Fastnachtsferien: 12. Februar 2029 – 16. Februar 2029
Osterferien: 26. März 2029 – 6. April 2029
Pfingstferien: 22. Mai 2029 – 25. Mai 2029
Sommerferien: 16. Juli 2029 – 24. August 2029
Den Schulen steht kein beweglicher Ferientag zur Verfügung.
Schuljahr 2029/30:
Herbstferien: 22. Oktober 2029 – 2. November 2029
Weihnachtsferien: 21. Dezember 2029 – 4. Januar 2030
Fastnachtsferien: 25. Februar 2030 – 5. März 2030
Osterferien: 15. April 2030 – 26. April 2030
Sommerferien 22. Juli 2030 – 30. August 2030
Den Schulen stehen noch drei bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Die Termine der beweglichen Ferientage werden jährlich von der Schulkonferenz der jeweiligen Schule festgesetzt. Sie sollen auf Gemeindeebene abgestimmt werden.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur