Finanzminister Peter Strobel möchte den Bürokratieabbau für Unternehmen aktiv voranbringen und setzt sich daher auf Bundesebene für Erleichterungen bei der betrieblichen Nutzung von Cloudlösungen ein.
„Viele Unternehmen nutzen schon die Möglichkeit, die Daten ihrer elektronischen Buchhaltung in Clouds zu speichern. Ein unnötiger Bürokratieaufwand ist es jedoch, dass die Finanzämter dieser Lösung zustimmen müssen. Dieses Procedere ist für beide Seiten mit unnötigem Aufwand verbunden“, erklärte Peter Strobel.
Will eine Firma ihre elektronische Buchhaltung per Cloud ins Ausland verlagern, muss sie nach den Vorschriften der Abgabenordnung einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Das Finanzamt muss der Verlagerung zustimmen. „Befinden sich die Server innerhalb der EU, sollte die Verlagerung bedenkenlos möglich sein ohne vorherige Genehmigung durch das Finanzamt. Das Hin und Her von Antrag und Genehmigung können wir uns sparen!“, sagte Strobel. Mit Blick auf Sicherheitsaspekte ergänzte er: „Selbstverständlich muss es bei der Verpflichtung der Unternehmen bleiben, dass ihre Daten permanent verfügbar sind und die Finanzverwaltung im Falle einer Prüfung darauf zugreifen kann.“
Auch bei seinen Finanzministerkollegen wirbt er dafür, bei Cloudlösungen die Genehmigungspflicht durch die Finanzämter entfallen zu lassen.
Er sagte zum Schluss: „Die derzeit gültigen Genehmigungsabläufe sind unzeitgemäß. Den damit verbundenen Bürokratieaufwand sollten wir sowohl den Unternehmen, als auch unserer Finanzverwaltung ersparen.“