Auf Initiative von Minister Peter Strobel konnte das Saarland bei der Überarbeitung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) den bürokratischen Aufwand für Unternehmen abbauen. Die Veröffentlichung der überarbeiteten GoBD wird in den nächsten Wochen erwartet.
„Auf Initiative des Saarlandes wurde nun erreicht, dass bei einem EDV- Systemwechsel durch das Unternehmen die Verpflichtung zum Vorhalten des gesamten Systems für die Finanzverwaltung beendet wird. Lediglich die Daten müssen sicher aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass die Buchhaltungsdaten mittels eines Datenträgers im Falle einer Prüfung an die Finanzverwaltung übergeben werden können“, erklärte Peter Strobel.
Nach bisherigen Regelungen in den GoBD musste ein Unternehmen, das ein neues Datenverarbeitungssystem eingeführt hat, aus steuerlichen Gründen das Altsystem über die gesamte Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren vorhalten. Dies verursacht in der Praxis hohe Kosten und Probleme – wie etwa die Bedienung alter Systeme.
Dazu sagte Peter Strobel: „Bürokratieaufwand darf nicht länger Unternehmen in ihrer alltäglichen Arbeit behindern. Deshalb ist es ein richtiger Schritt, dass wir das Vorhalten von alten Datenverarbeitungssystemen ad acta legen. Denn im Zeitalter der Digitalisierung ist es undenkbar, ungenutzte Software und dazugehöriges IT-Wissen über Jahre hinweg aufzubewahren.“