Die Finanzministerkonferenz hat sich am Donnerstag (08.11.2018) mit der Verlängerung der Anmeldefrist zur Erlangung von Fördermitteln von der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ befasst. Sie ist zu dem Entschluss gelangt, dass eine Verlängerung der Anmeldefrist um ein Jahr angemessen und geboten ist.
Finanzminister Peter Strobel begrüßt die Verlängerung der Anmeldefrist ausdrücklich: „Es ist bedauerlich, dass bisher nur von so wenig Betroffenen die Fördermöglichkeit wahrgenommen wurde. Ich hoffe, dass durch die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung perspektivisch mehr Betroffene erreicht und etwaige Hemmschwellen zur Anmeldung für Fördermittel abgebaut werden können. Ein finanzieller Ausgleich für zugefügtes Leid und Unrecht ist ein wichtiger Bestandteil der mit der Stiftung bezweckten öffentlichen Anerkennung und Hilfe.“
In der Vergangenheit kam es in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen, z.B. von ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Zur Unterstützung dieser Menschen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ins Leben gerufen.
Aktuell, gut ein Jahr vor Ablauf der Anmeldefrist zur Erlangung von Fördermitteln der Stiftung, muss jedoch festgestellt werden, dass die Förderoption bisher nur von sehr wenigen Betroffenen in Anspruch genommen wurde. Damit auch die Betroffenen, die aus Unkenntnis oder falscher Scham heraus noch keine Anmeldung vorgenommen haben, ausreichend Zeit zur Nutzung der Förderoption verbleibt und dadurch der Stiftungszweck besser realisiert werden kann, haben sich die Finanzminister für eine Verlängerung der Anmeldefrist um ein Jahr ausgesprochen. Um die Bekanntheit der Stiftungsarbeit inkl. der Förderoption zu verbessern, soll zukünftig insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung intensiviert werden.
Auch Sozialministerin Monika Bachmann äußerte sich zufrieden: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Anmeldefrist um ein Jahr verlängert wurde. Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ muss daher in der Öffentlichkeit noch bekannter gemacht werden. Ich wünsche mir, dass deutlich mehr Betroffene, auch mit der Unterstützung ihrer Angehörigen, diese Förderung annehmen. Sie ist das Mindeste, was den Menschen, denen Unrecht widerfahren ist, zusteht.“
Hintergrund:
Zum 01. Januar 2017 wurde die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ mit dem Ziel gegründet, ein Hilfesystem für Menschen zu errichten, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben.
Die Stiftung hat eine Laufzeit von 5 Jahren und endet somit zum 31. Dezember 2021. Die Anmeldefrist zur Erlangung von Fördermitteln war ursprünglich auf 3 Jahre befristet und wäre damit am 31. Dezember 2019 abgelaufen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Landesamt für Soziales unter https://www.saarland.de/stiftung-anerkennung-hilfe.htm oder unter 068199782428