Am Dienstag (10.04.2018) verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zur Reform der Grundsteuer. Die bisherigen Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz zu vereinen.
Finanzminister Peter Strobel sagte dazu: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit Augenmaß geurteilt und dem Gesetzgeber eine zweistufige Frist zur Neuregelung und Neubewertung aller Grundstücke eingeräumt.“
Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung zur Bemessung der Grundsteuer schaffen. Das BVerfG hat den Ländern für die praktische Umsetzung eine Übergangszeit von insgesamt sechs Jahren, bis zum 31. Dezember 2024, eingeräumt. Die Bundesländer müssen den begonnen Reformprozess zügig fortsetzen und eine tragfähige Reform innerhalb der Frist erreichen.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen, die ihnen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch zukünftig erhalten bleibt. Rund 140 Mio. Euro nehmen die saarländischen Kommunen mit der Grundsteuer ein.
„Die Landesregierung wird sich dabei auch weiterhin für eine aufkommensneutrale und für alle Beteiligten adäquate Lösung einsetzen. Dazu treten wir auch in den Dialog mit den saarländischen Kommunen ein“, so Minister Peter Strobel.