Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel von Anbietern vor allem mit Sitz in China wirksam gesetzlich bekämpfen. Elektronische Marktplatzbetreiber sollen für Steuerausfälle haften.
Die Konferenz der Länderfinanzminister beschäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung (30.11.2017) mit der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Onlinehandel. Dabei betonten sie die Notwendigkeit einer effektiven Umsatzbesteuerung aller Anbieter im Onlinehandel für mehr Steuergerechtigkeit.
Finanzminister Stephan Toscani: „Eine effektive Umsatzbesteuerung ist Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb. Heimische Anbieter dürfen nicht benachteiligt werden.“
Die Steuerausfälle durch Umsatzsteuerbetrug beim Internethandel bewegen sich in Deutschland laut Finanzminister Stephan Toscani im dreistelligen Millionenbereich. Für das Saarland bedeutet dies Ausfälle zwischen 5 und 10 Mio. Euro jährlich. Denn: Unternehmen, meist mit Sitz in China, verkaufen ihre Waren online über virtuelle Marktplätze. Da viele chinesische Händler in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, hinterziehen sie Umsatzsteuer. Sie bieten so oft Waren um 19 Prozent günstiger an als heimische Unternehmen.
Minister Stephan Toscani: „Ganz egal, ob Händler ihre Waren im Einzelhandel vor Ort oder im Internet verkaufen – es müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle herrschen. Das Saarland hat deshalb bereits 2014 auf diese Problematik hingewiesen und ein entschlossenes Vorgehen gegen den digitalen Umsatzsteuerbetrug gefordert. Die Bundesregierung und die Bundesländer werden jetzt zeitnah einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten.“
Hierzu werden die Betreiber elektronischer Marktplätze in Haftung genommen. Sie haften, wenn die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird und sie die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können.
Finanzminister Stephan Toscani weiter: „Wir wollen fairen Wettbewerb im Onlinehandel. Wer die Möglichkeit bietet, Waren im Internet zu verkaufen, trägt auch die Verantwortung dafür, dass Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden. Wir nehmen die Anbieter der Online-Plattformen jetzt in Haftung. Es ist richtig, dass die Initiative des Saarlandes aus 2014 jetzt aufgegriffen wird und zeitnah eine gesetzliche Regelung erfolgt.“