Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ (KdW) wird bisher sehr gut angenommen: Seit Beginn 2016 haben 1.307 Unternehmen und 6.318 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Förderung profitiert. Rund drei Mio. Euro an Fördermittel wurden bisher abgerufen. Noch bis 2020 stellt das saarländische Wirtschaftsministerium für die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld für die Umsetzung von KdW kommt aus dem Europäischen Sozialfonds.
„Gerade in Zeiten des technologischen Wandels und der Digitalisierung ist Weiterbildung wichtiger denn je. Da KMU im Vergleich zu den Großen meist weniger Ressourcen für die Personalentwicklung zur Verfügung stehen, wollen wir diese Unternehmen gezielt unterstützen“, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger.
Sie appelliert an die Unternehmen und die Beschäftigten, durch Weiterbildung und lebenslanges Lernen ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sichern oder gar auszubauen. „Die Vorteile der beruflichen Weiterbildung liegen auf der Hand: Für Unternehmen bedeutet sie den Erhalt ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, für Beschäftigte stärkt Weiterbildung nicht nur ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sondern trägt auch zur persönlichen Weiterentwicklung bei“, so die Ministerin.
Durch das Förderprogramm KdW wird den Unternehmen für den Besuch von Weiterbildungsseminaren ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Zuschuss gezahlt. Die Förderanträge werden bei der KdW-Servicestelle gestellt, die bei der FITT gGmbH in Saarbrücken angesiedelt ist. Die Servicestelle übernimmt neben der Abwicklung der Fördermodalitäten auch die Aufgabe, die Unternehmen im Förderverfahren zu beraten und zu unterstützen.
Wer kann eine Förderung durch KdW erhalten?
Kleine und mittlere Unternehmen – nach der Definition der EU – mit maximal 249 Beschäftigten, wenn der Umsatz 50 Mio. Euro bzw. die Bilanzsumme 43 Mio. Euro nicht übersteigt und die eine Betriebsstätte im Saarland haben.
Wie sieht die Förderung aus?
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten nach Antragstellung bei Erfüllung der Förderkriterien einen Zuschuss auf die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen, die von ihren Beschäftigten besucht werden. Dieser Zuschuss kann pro Seminarbesuch bis zu 50 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro, betragen. Für Anträge
mit einem Förderbetrag unter 100 Euro wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen kein Zuschuss gewährt. Die Antragshöchstgrenzen betragen für Kleinstunternehmen 20.000 Euro, für kleine Unternehmen 100.000 Euro und für mittlere Unternehmen 250.000 Euro pro Kalenderjahr.
Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Programms „Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)“ steht die Servicestelle gerne zur Verfügung. Sie ist per E-Mail unter kdw@fitt.de oder telefonisch unter 0681-5867-652 zu erreichen.