StartPanoramaFortsetzung der Förderung des „Ländlichen Raums“

Fortsetzung der Förderung des „Ländlichen Raums“

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Innenminister Bouillon und Umweltminister Jost vereinbaren zusätzliche Unterstützung für saarländische Kommunen mit bis zu 6 Mio. Euro Bedarfszuweisungen.

Die vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgelegten Förderprogramme „Nachhaltige Dorfentwicklung im Saarland“ und „Sonderprogramm Ländliche Entwicklung“ (SoLE) werden auch in den nächsten drei Jahren vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit Hilfe von Bedarfszuweisungen aufgestockt.

Hiermit werden kommunale Dorfentwicklungsmaßnahmen wie z.B. die Ertüchtigung von Dorfgemeinschaftshäusern oder der Neubau von Mehrgenerationenspielplätzen finanziell unterstützt. 

 „Als Kommunal- und Bauminister sind mir sowohl der hohe Entwicklungsbedarf im ländlichen Raum und in den saarländischen Dörfern als auch die schwierige Haushaltssituation zahlreicher saarländischer Kommunen bestens bekannt“, sagt Minister Bouillon. „Vor diesem Hintergrund kofinanziert mein Haus bereits seit 2019 die Fördermittel des Umweltministeriums.“

Konkret werden die vom Umweltministerium gewährten EU-Mittel, Bundes- und Landeszuwendungen durch Bedarfszuweisungen auf eine Gesamtförderquote von bis zu 90 % aufgestockt. Der maximale Aufstockungsbetrag beträgt hierbei 153.750 Euro pro Projekt.

„Die Fortsetzung unserer Förderallianz ist von elementarer Bedeutung. Sie stellt einen zentralen Baustein für die in den zurückliegenden Jahren in Gang gesetzte dynamische Entwicklung in vielen Dörfern im Saarland dar“, so Minister Reinhold Jost.

Insgesamt flossen in den letzten beiden Jahren rund 8,5 Mio. Euro Fördergeld, die eine Gesamtinvestition von 10,1 Mio. Euro in den ländlichen Regionen des Saarlandes auslösten. 81 kommunale Projekte konnten so gemeinsam bewilligt werden.

Exemplarische Beispiele für gemeinsam im Rahmen der Kooperation umgesetzte Projekte:

A) Dörfliche Gemeinschaftsinfrastruktur·      Um- und Anbau des ehem. Sportheims in Kerlingen zum DGH, Gde. Wallerfangen (ca. 109.000 €)·      Barrierefreier Umbau der Ostertalhalle in Hangard zum Dorfgemeinschaftszentrum, Kreisstadt Neunkirchen (ca. 233.000 €)·      Anlage eines Mehrgenerationenplatzes als Treffpunkt für Jung & Alt in Sitterswald, Gde. Kleinblittersdorf (ca. 166.000 €)
B) Ortsbild & Öffentlicher Raum·      Neugestaltung Ortsmitte Eisen, Gde. Nohfelden (Gesamtzuwendung: ca. 283.000 €)·      Neugestaltung des Brunnenplatzes in Wahlschied, Gde. Heusweiler (ca. 140.000 €)·      Abriss & Neugestaltung der zentralen Fläche ehem. Haus Selzer in Honzrath, Gde. Beckingen (ca. 193.000 €)
C) Bildungsinfrastruktur·      Erneuerung aller Fenster an der Mariengrundschule & Turnhalle in Namborn (ca. 287.000 €)·      Anschaffung von Belüftungsanlagen für die Grundschule Ormesheim, Gde. Mandelbachtal (ca. 102.000 €)
D) Jugendinfrastruktur·      Neubau eines Jugendzentrums in Uchtelfangen, Gde. Illingen (ca. 203.000 €)·      Einbau einer Pellet-Heizung im Jugendclub Reinheim, Gde. Gersheim (ca. 30.000 €)
E) Kleinere Freizeit- & Tourismusinfrastruktur·      Neubau einer Fußgängerbrücke über den Lindenbach am Glashütter Weiher in Rohrbach, Mittelstadt St. Ingbert (ca. 95.000 €)·      Dach- & Umfeldsanierung der Hütte am Cloef-Aussichtspunkt in Orscholz, Gde. Mettlach (ca. 151.000 €)
E) Dorfökologie & Blühflächen·      Wiederanpflanzung Regionaltypischer Straßenbäume im Stadtgebiet Blieskastel, Stadt Blieskastel ( ca. 35.000 €)·      Gestaltung einer Grünfläche an der Kita Hirstein, Gde. Namborn (ca. 18.000 €)
F) Kulturelles Erbe:·      Sanierung des Bergbaudenkmals in Lauterbach, Stadt Völklingen (ca. 61.000 €)·      Sanierung des Umfeldes der Oranna-Kapelle in Berus, Gde. Überherrn (ca. 96.000 €)
G) Konzepte & Beteiligung·      Integriertes Dorfentwicklungskonzept mit Bürgerbeteiligung Niederbexbach, Stadt Bexbach (ca. 9.000 €)

Durch den stark reduzierten Eigenanteil der Kommunen infolge der ergänzenden Bedarfszuweisungen ist die Umsetzung von wichtigen Zukunftsprojekten der Dorfentwicklung für viele saarländische Kommunen überhaupt erst möglich.

Kommunalminister Bouillon: „In Anbetracht der sehr hohen Anzahl an Maßnahmen der kommunalen Dorfentwicklung und des entsprechend hohen Förderbedarfs werden wir die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium fortsetzen und in den Jahren 2021 bis 2023 zusätzlich Bedarfszuweisungen in Höhe von bis zu 6 Mio. Euro bereitstellen.“

Insgesamt stellt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport somit in den Jahren 2019 bis 2023 Bedarfszuweisungen in erheblicher Höhe von bis zu

8,6 Mio. Euro für die Dorfentwicklung und den ländlichen Raum zur Verfügung – ein elementarer Baustein für Zukunftsgestaltung in vielen Ortsteilen.

„Das gemeinsam investierte Geld ist gut angelegt. Liefert es doch wichtige Impulse für den notwendigen Aufholprozess, für moderne Infrastruktur und für zukunftsfähige Dörfer im Saarland.“

Umweltminister Reinhold Jost

„Das sind gute Aussichten für unsere Kommunen! Nur durch die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen dem Umweltministerium unter Minister Reinhold Jost und meinem Haus ist die Abwicklung einer solch hohen Anzahl von kommunalen Förderprojekten möglich.“

Kommunal- und Bauminister Klaus Bouillon

Hintergrund:

Im Zuge des Sonderrahmenplanes der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des GAK-Rahmenplanes beträgt die Förderquote des Umweltministeriums zu kommunalen Projekten der ländlichen Entwicklung und der nachhaltigen Dorfentwicklung im Regelfall 55-75 Prozent der förderfähigen Maßnahmenkosten.

Um die verbleibenden Eigenanteile der saarländischen Kommunen aufgrund deren angespannter Finanzsituation zu reduzieren, hatte Innenminister Klaus Bouillon im Jahr 2019 gemeinsam mit Umweltminister Reinhold Jost erklärt, dass das Innenministerium die Förderquoten im Rahmen des Sonderprogramms „Ländliche Entwicklung“ (SoLE) und des Förderprogramms „Nachhaltige Dorfentwicklung im Saarland“ bei kommunalen Projekten auf bis zu maximal 90 Prozent durch Bedarfszuweisungen aufstockt.

Die Förderquote der ergänzenden Bedarfszuweisungen beläuft sich im Regelfall auf 15-35 Prozent.

Die Kommunen tragen die verbleibenden 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

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