StartPanoramaFristverlängerung für Förderprogramm zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels

Fristverlängerung für Förderprogramm zur Stärkung des saarländischen Einzelhandels

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Die saarländischen Städte und Gemeinden erhalten mehr Zeit, um Anträge für das Förderprogramm zur Stärkung des Einzelhandels in Innenstädten und Ortszentren einzureichen. Wirtschaftsminister Jürgen Barke hat die Antragsfrist für den laufenden Projektaufruf bis zum 25. Oktober 2024 verlängert. Ziel des Programms ist es, die Attraktivität von Innenstädten zu erhöhen, Leerstände zu reduzieren und den stationären Handel zu unterstützen.

Das Förderprogramm ermöglicht es den Kommunen, eigene Maßnahmen zur Belebung ihrer Zentren zu entwickeln und umzusetzen. Diese können von der Anstellung von City-Managern über Veranstaltungs- und Marketingkonzepte bis hin zur Schaffung neuer Verkaufsflächen und innerstädtischer Freizeitangebote reichen. Mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt das Programm Vorhaben in Mittelzentren und der Landeshauptstadt Saarbrücken mit bis zu 200.000 Euro, in Grundzentren mit bis zu 100.000 Euro. Projekte mit förderfähigen Kosten unter 30.000 Euro sind nicht förderfähig.

Barke ermutigt die Kommunen, kreativ zu sein und neue Ideen zu entwickeln, um ihre Innenstädte wieder zu lebendigen Anziehungspunkten zu machen. „Das steigert die Lebensqualität und unterstützt den stationären Einzelhandel“, so Barke.

Im ersten Projektaufruf, der im Herbst 2023 startete, wurden bereits Projekte in Neunkirchen, St. Wendel, Püttlingen, Saarlouis und Homburg mit insgesamt rund 750.000 Euro gefördert. Das Programm läuft bis 2028, und bis 2025 stehen 2,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Interessierte Kommunen finden Antragsformulare und weitere Informationen auf der Webseite des Programms: zukunfthandel.saarland.

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