Pünktlich zum Beginn der Fußballeuropameisterschaft 2021 am 11. Juni können EM-Interessierte in Gaststätten und Biergärten wieder gemeinsam Fußball schauen – natürlich unter Beachtung der geltenden Corona-Verordnung und der Hygienevorschriften. Das dafür zuständige Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat zu diesem Zweck die Lärmschutzverordnung für die Dauer der EM geändert. Dafür hat der Ministerrat grünes Licht gegeben.
Die jetzt beschlossene landesrechtliche Regelung sieht vor, dass der Außenausschank sowie die Fernsehübertragungen im Freien generell bis 23 Uhr nachts gestattet sind und erhöhte Schallimmissionsgrenzwerte greifen, die von den Gastwirten unter den besonderen Umständen einzuhalten sind. Großveranstaltungen mit Fernsehdarbietungen auf Großbildleinwänden, so genannte Public-Viewing-Veranstaltungen, sind in der vorgelegten Verordnung nicht vorgesehen.
„Es ist schön, dass es wieder möglich ist, Spiele der Fußball-EM als Gemeinschaftserlebnis zu feiern. Wir wollen nun für alle Gastronomiebetriebe landesweit die gleichen Voraussetzungen und auch Rechtssicherheit schaffen“, so der für die Verordnung zuständige Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost. Mit dieser Ausnahmeregelung soll sichergestellt werden, dass die Fußballspiele der Europameisterschaft auf jeden Fall gemeinsam im Freien verfolgt werden können.
„Wenn sich alle an die geltenden Regeln halten, bin ich sicher, dass wir uns auf schöne Fußballtage freuen können.“U
Umweltminister Reinhold Jost
Zugleich müsse man sicherstellen, dass die geltenden Corona-Regeln sowie die Hygienebestimmungen eingehalten werden, so Jost: Zusätzlich müsse man aber auch den nächtlichen Geräuschpegel im Rahmen halten. Die allgemeinverbindliche Regelung ist zeitlich auf die Dauer der Fußballeuropameisterschaft 2021 begrenzt.
Quelle: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz