Die Gemeinde Quierschied weist darauf hin, dass auf den Friedhöfen in Fischbach-Camphausen und Göttelborn ab Mai 2025 Grabstätten eingeebnet werden, deren Nutzungs- und Beisetzungsrechte bereits abgelaufen sind oder spätestens am 12. April 2025 enden.
Aus rechtlichen Gründen wurden die betroffenen Grabstätten entsprechend gekennzeichnet. Angehörige werden gebeten, Grabaufbauten, Zubehör und Grabschmuck bis spätestens zum 2. Mai 2025 in Fischbach-Camphausen und bis zum 23. Mai 2025 in Göttelborn zu entfernen.
Da die Flächen für eine spätere Wiederbelegung vorbereitet werden, werden nicht entfernte Denkmäler, Einfriedungen und sonstige bauliche Anlagen nach Ablauf der Frist durch die Gemeinde abgeräumt.
Für weitere Informationen steht die Ortspolizeibehörde unter der Telefonnummer 06897 961-129 zur Verfügung.
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