StartRegionalLandkreis SaarlouisGemeinde Nalbach gewinnt gegen Bergamt/RAG – die Pumpen müssen laufen

Gemeinde Nalbach gewinnt gegen Bergamt/RAG – die Pumpen müssen laufen

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Am 25.04.2018 wurde beim Verwaltungsgericht des Saarlandes erneut die Klage der Gemeinde Nalbach gegen das Bergamt des Saarlandes wegen der Zulassung des Sonderbetriebsplans vom 19.02.2013 zum Ansteigen des Grubenwassers im Bergwerk Ensdorf auf -400 m NN verhandelt. Nachdem das Gericht in der ersten Verhandlung am 20.12.2017 bereits deutlich gemacht hatte, dass es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentscheidung hat wurde die Verhandlung vertagt und heute fortgesetzt.

In der Verhandlung stellte sich nun heraus, dass das Gericht im Vorgehen des Bergamtes erhebliche Fehler sieht und der Klage der Gemeinde in weiten Teilen gefolgt ist. Der Sonderbetriebsplan wurde aufgehoben, das Grubenwasser muss weiterhin abgepumpt werden.

Dies ist ein richtungsweisendes Urteil, nicht nur für die Beendigung des Bergbaus im Saarland sondern auch über die Landesgrenzen hinaus z.B. für die Beendigung des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen.

Die nächsten Entscheidungen über ein Ansteigenlassen des Grubenwassers im Saarland werden in dem aktuell laufenden Planfeststellungsverfahren und dem Verfahren zur Aufstellung des Abschlussbetriebsplanes getroffen. In diesen besteht aus Sicht der Gemeinde Nalbach und der anderen betroffenen Gemeinden auch weiterhin noch erheblicher Aufklärungsbedarf. Dieser wird auch durch die im Verfahren eingereichten Einwendungen von mehr als 6.800 betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, über 100 betroffenen Firmen und 30 betroffenen Städten und Gemeinden deutlich.

Durch den Widerspruch und die Klage der Gemeinde Nalbach hat sich im Prozess der Grubenflutungen ein Zeitfenster eröffnet, welches die aktuelle gesellschaftliche und politische Diskussion ermöglicht und gefördert hat. Mit der aktuellen Entscheidung ist es der Gemeinde Nalbach glücklicherweise gelungen, sich schützend vor die Belange der Bergbaubetroffenen zu stellen.

Dieses Urteil stärkt die Forderung der Gemeinde auf Durchführung eines rechtssicheren Verfahrens welches die Auswirkungen des geplanten Vorhabens in der notwendigen Detailtiefe betrachtet bevor eine Entscheidung über die Genehmigung getroffen wird. 

Die Gemeinde Nalbach bedankt sich bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedrichs für die kompetente und souveräne Prozessführung und bei der IGAB Nalbach sowie dem Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. für die Unterstützung.

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