Das Landessiegel „Familienfreundliche Kommune“ ist etwas Besonderes. Es zeichnet ausschließlich Gemeinden aus, deren Maßnahmen und Projekte darauf abzielen, Familien in allen Lebensphasen zu unterstützen und in ihrer Gesamtheit familien-, kinder- und seniorenfreundlich gestaltet sind. Quierschied gehört ab sofort dazu. Ein eigens hierfür eingerichtetes Fachgremium mit Vertretern des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport, des Städte- und Gemeindetags sowie eine Vertreterin der Lokalen Bündnisse für Familien entschied über die Verleihung.
Bürgermeister Lutz Maurer sagt dazu: „Diese Auszeichnung bestätigt unsere Bemühungen in diesem Bereich. Um die Lebensqualität für alle Quierschiederinnen und Quierschieder noch weiter zu verbessern, haben wir zahlreiche gezielte Maßnahmen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Seniorinnen und Senioren realisiert. Zum Beispiel die kommende Einführung des Seniorenbusses oder den fortschreitenden senioren- und behindertengerechten Ausbau von Bushaltestellen. Die erfreulicherweise wieder steigende Geburtenzahl, die eine nicht unerhebliche Erweiterung der Kita Villa Regenbogen erforderlich macht, sowie die starke Nachfragen junger Familien nach Baugrundstücken beispielsweise „In der Brückenwies“ gehören ebenfalls dazu. Die Entwicklung der Gemeinschaftsschule Quierschied hin zur gebundenen Ganztagsschule wie auch die geplante Sanierung der Kita Maria Himmelfahrt oder das Betreiben unseres wunderschönen Freibades sind ebenfalls wichtige Leistungen der Gemeinde.“
Familienministerin Monika Bachmann betonte am Tag der Verleihung: „Das Landessiegel erhalten Kommunen, die sich zum Wohle aller Generationen in den verschiedensten kommunalen Handlungsfeldern engagieren und so für eine familienfreundlichere Gestaltung des Lebensumfeldes in den Städten und Gemeinden des Saarlandes einstehen. Ein besonderes Augenmerk bei der Vergabe des Landessiegels hat unser Fachgremium auf die Förderung der Eigenverantwortlichkeit beziehungsweise Eigenständigkeit der Familien und das Subsidiaritätsprinzip gelegt.“