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Gemeinsame Erklärung der Kulturministerkonferenz: „Klare Ansage an alle, die unsere Rechte und Freiheiten aufweichen und abschaffen wollen“

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Gestern tagte zum ersten Mal die neu eingerichtete Kulturministerkonferenz. Die Kulturminister der Länder, unter ihnen auch der saarländische Kulturminister Ulrich Commerçon, setzten gleich bei ihrer ersten Sitzung ein deutliches Zeichen. In einer gemeinsamen Erklärung verteidigten sie vehement die Freiheit der Kunst gegen Rechtspopulisten.

„In Deutschland versuchen rechtspopulistische Stimmen bereits seit einiger Zeit, Kultureinrichtungen das Recht abzusprechen, sich gegen Rassismus und Ausgrenzung zu positionieren. Wo der Versuch unternommen wird, Menschen oder Institutionen dabei einzuschränken, Haltung zur Wahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu zeigen, ist es unsere Pflicht, laut zu widersprechen. Das haben wir als Kulturminister der Länder heute deutlich getan“, sagt Kulturminister Ulrich Commerçon nach Abschluss der 1. Kulturministerkonferenz.

Hintergrund der gemeinsamen Erklärung ist die Unterzeichnung der „Erklärung der Vielen“ durch viele Künstlerinnen und Künstler in verschiedenen Städten, in der sie offen ihr Bekenntnis für eine pluralistische und demokratische Gesellschaft abgeben und sich gegenseitiger Solidarität versichern. Auch hier gab es Kritik von rechtsgerichteten politischen Kräften, die den Kultureinrichtungen derartige Äußerungen untersagen wollten.

„Es muss uns aufrütteln, wie offen Rechtspopulisten mittlerweile versuchen, Einfluss auf unsere im Grundgesetz verankerten Rechte zu nehmen und diese einzuschränken. Ein länderübergreifender Konsens ist längst keine Selbstverständlichkeit. Wir haben ihn heute schnell erreicht. Das ist eine klare Ansage an alle, die Grundrechte und Freiheiten in unserem Land einschränken wollen. Das werden wir nicht zulassen“, so Ulrich Commerçon.

Die gemeinsame Erklärung der Kulturminister_innen hebt die Freiheit der Kunst als Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit heraus. Die Länder bekennen sich dazu, diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen. Sie erachten es als Aufgabe ihrer förder-, struktur- und ordnungspolitischen Initiativen, Räume zur Ausübung dieser Freiheiten zu sichern und zu erweitern.

Es sei das Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen. Die Kulturministerkonferenz unterstützt daher explizit Initiativen von Künstlerinnen, Künstlern, Verbänden und Kultureinrichtungen, die die Bewahrung kultureller Freiheit und Vielfalt zum Gegenstand haben. 

Die Kulturminister_innen der Länder machten auch deutlich, dass sie es nicht als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot werten, wenn sich staatlich finanzierte Einrichtungen für die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten stark machen. Das ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt.

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