StartFeatureGeschwindigkeitsmessungen ab sofort wieder möglich

Geschwindigkeitsmessungen ab sofort wieder möglich

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Mit den beiden im kommunalen Bereich eingesetzten Blitzern LEIVTEC XV 3 und Poliscan werden ab sofort wieder Geschwindigkeitsmessungen im Saarland durchgeführt. 
 
Nach der Klage eines Bürgers war der Einsatz beider Geräte vorübergehend eingestellt worden, da der saarländische Verfassungsgerichtshof (VGH) in seinem Urteil von Juli 2019 die Verwertbarkeit der Messung mit Geschwindigkeitsmessanlagen, die keine sog. Rohmessdaten der Messung für nachträgliche gerichtliche Überprüfungen eines Messergebnisses speichern, für rechtswidrig erklärt hatte.Eine nach dem Urteil umfangreiche fachliche und rechtliche Prüfung der beteiligten Behörden hat jetzt ergeben, dass an der Zuverlässigkeit der Messergebnisse der im Saarland eingesetzten Messgeräte grundsätzlich kein Zweifel besteht. 
Eine abschließende prozessuale Bewertung bleibt der weiteren Rechtsprechung vorbehalten, die sich bundesweit in Folge des VGH-Urteils unterschiedlich entwickelt.
Doch in Abwägung aller Aspekte sollen die Verkehrssicherheit und der damit verbundenen Schutz der Rechtsgüter der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer (Leben, Leib, Eigentum u.ä.) im Vordergrund stehen. Deshalb können bis auf weiteres die Messungen mit den im kommunalen Bereich eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräten LEIVTEC XV 3 und Poliscan der Firma Vitronic im Saarland wieder durchgeführt und festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder geahndet werden. Messungen mit dem Messgerät TraffiStar S 350 der Firma Jenoptik in der dem VGH-Urteil zugrunde liegenden Version (keine Speicherung von Rohmessdaten) führen weiterhin zur Unverwertbarkeit der Mess-Ergebnisse. 
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