StartPolitikGesetz zur Wärmeplanung im Saarland auf den Weg gebracht

Gesetz zur Wärmeplanung im Saarland auf den Weg gebracht

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Der saarländische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung (WPUG) beschlossen und damit den Weg für das parlamentarische Verfahren freigemacht. Energieminister Jürgen Barke wird den Gesetzesentwurf in der nächsten Landtagssitzung am 10. Juli einbringen.

„Im Wärmebereich bestehen erhebliche Potenziale. Daher wollen wir die Wärmewende konsequent voranbringen. Sie soll dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Eine nachhaltige Wärmeversorgung verbessert die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Saarland, indem sie langfristig stabile und bezahlbare Energiepreise gewährleistet und die lokale Umweltbelastung verringert. Gleichzeitig bietet die Umsetzung der Wärmeplanung künftig wirtschaftliche Chancen durch Investitionen in lokale Energieinfrastrukturen und -technologien sowie durch die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen in den Unternehmen des Landes.“, so Energieminister Barke

Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) legt die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Wärmepläne in den Ländern fest. Indem die Pflichten zur Erstellung der Wärmepläne auf die Gemeinden übertragen werden, folgt das Saarland den Empfehlungen des Bundes und fördert eine dezentrale und partizipative Herangehensweise.

Die kommunale Wärmeplanung soll es den Gemeinden ermöglichen, aus einer übergreifenden Perspektive heraus eine räumliche Planung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzustellen. Dabei initiieren, investieren, gestalten und steuern die Kommunen die Maßnahmen selbst. „Die Gemeinden verfügen über das erforderliche Wissen um die unterschiedlichen Voraussetzungen in ihren Teilorten und Quartieren“, betonte Barke. „Sie haben die erforderliche Nähe zu den örtlichen Gegebenheiten, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Kommunale Konzepte zur Wärmeplanung können innovative Lösungen gerade auch in den ländlichen Regionen aufzeigen.“

Da die Erstellung von Wärmeplänen durch die Gemeinden eine Übertragung neuer Aufgaben darstellt, wird ein entsprechender finanzieller Ausgleich geschaffen. Die Ausgestaltung dieses Ausgleichs wird gemäß den Regelungen des Konnexitätsausführungsgesetzes und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden aktuell vorbereitet.

Mit der Verabschiedung des WPUG und der damit verbundenen kommunalen Wärmeplanung geht das Saarland einen wichtigen Schritt in Richtung einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung.

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