Erleichterungen für immunisierte Personen
Bereits seit Anfang Juni dürfen Tagespflegeeinrichtungen wieder öffnen. Das Gesundheitsministerium hat nun in enger Zusammenarbeit mit der Saarländischen Pflegegesellschaft das Musterkonzept aktualisiert.
Bereits seit Anfang Juni dürfen Tagespflegeeinrichtungen wieder öffnen. Das Gesundheitsministerium hat nun in enger Zusammenarbeit mit der Saarländischen Pflegegesellschaft das Musterkonzept aktualisiert.
Ministerin Monika Bachmann erklärt dazu: „Die Möglichkeit Tagespflegeeinrichtungen nochmal regulär besuchen zu können, ist für die untergebrachten Personen sowie für die Angehörigen wichtig um zum gewohnten Tagesablauf zurückkehren zu können. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Impfquote, gerade bei den besonders gefährdeten Personengruppen und des derzeit niedrigen Infektionsgeschehens, haben wir gemeinsam mit der Saarländischen Pflegegesellschaft das bisherige Musterkonzept, das für die Einrichtungen als Leitlinie dient, angepasst. Aktuell ist dies im Hinblick auf mögliche Erleichterungen insbesondere aufgrund der Immunisierung der Tagespflegegäste erfolgt. Sobald 90 Prozent der Tagespflegegäste und der Beschäftigten immunisiert sind, kann ab sofort z.B. auf den Mindestabstand verzichtet werden.“
Menschen, die Tagespflegeeinrichtungen besuchen, benötigen besonderen Schutz, da sie oftmals an chronischen Erkrankungen leiden und altersbedingt zu den Risikogruppen gehören. Deswegen müssen die Einrichtungen nach wie vor ein Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhalten, das auch die Fahrdienste umfasst, um öffnen zu dürfen. Die Testpflicht in Tagespflegeeinrichtungen sowie die Regelung zur Befreiung von der Testpflicht gilt analog nach Vorgabe des „Landesrahmenkonzepts zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege“. Das bedeutet, derzeit müssen alle immunisierten Tagespflegegäste einmal alle zwei Wochen einen Test durchführen, nicht-immunisierte Gäste zweimal wöchentlich.
„Eine weitere Lockerung konnten wir im Bereich der Maskenpflicht treffen: Die Beschäftigten müssen in der direkten Pflege ab sofort nicht mehr zwingend mindestens FFP2-Masken tragen, sondern können alternativ auch eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) tragen. Sofern die Pflegekräfte nicht im direkten Umfeld bzw. mit dem notwenigen Abstand zur Pflegeperson arbeiten, kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden“, erläutert Bachmann abschließend.