Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, die Apothekerkammer des Saarlandes, die IKK Südwest und die Universität des Saarlandes – Klinische Pharmazie – beabsichtigen in Kooperation mit den im Saarland ansässigen pharmazeutischen Unternehmen kohlpharma GmbH, Ursapharm Arzneimittel GmbH und Dr. Theiss Naturwaren GmbH eine Pilotstudie zur besseren Lesbarkeit von Beipackzetteln von Medikamenten durchzuführen. |
„Ziel des Pilotprojektes ist die Entwicklung einer zusätzlichen Packungsbeilage zum Originalbeipackzettel unter Berücksichtigung der allgemeinen Sprachregeln und des pharmazeutischen Verständnisses“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Darin sollen die wichtigsten Informationen (Was ist das Arzneimittel? Wofür wird es angewandt? Wieviel davon wird angewandt? Gibt es Kontraindikationen? Welche häufigen und relevanten Nebenwirkungen gibt es? Müssen spezielle Bevölkerungsgruppen wie Schwangere oder Kinder etwas beachten?) zur Verfügung gestellt werden. Dies in einfacher, verständlicher Sprache.
Monika Bachmann: „Packungsbeilagen tragen wesentlich zur Akzeptanz der verordneten Arzneimittel und damit zur Patientensicherheit bei. Deswegen muss es unser vordringlichstes Ziel sein, die Packungsbeilagen in Sprache und Darstellung so zu gestalten, dass Patientinnen und Patienten die Inhalte verstehen und Sinn und Zweck der Anwendung der Arzneimittel bei gleichzeitiger Information über mögliche Nebenwirkungen leicht erfassen können. Auch und gerade der demografische Wandel, der dazu führen wird, die vorhandenen Ressourcen im Gesundheitsbereich noch effektiver einzusetzen, zwingt uns dazu, die Packungsbeilagen von Arzneimitteln für alle leicht verständlich darzustellen. Liegen doch die größten Einsparpotenziale im Gesundheitswesen in einer verbesserten Therapietreue (Compliance) der Patientinnen und Patienten. Dazu kann eine leicht verständliche Packungsbeilage wesentlich beitragen.“ Nach Auffassung der IKK Südwest sind Beipackzettel in der Regel alles andere als patientenverständlich. Deshalb müsse es Ziel sein, dass Patienten schneller die für sie wichtigen Informationen erfassen können und auf diese Weise sowohl die Therapietreue unterstützen als auch Risiken vermeiden. Packungsbeilagen von Arzneimitteln enthalten viele wichtige Informationen zum jeweiligen Arzneimittel. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Packungsbeilage in erster Linie an die jeweiligen Patienten/Innen richtet. Die Packungsbeilage soll deshalb die Patienten/Innen als medizinische Laien informieren, die Therapietreue (Compliance) steigern und eine sachgerechte Anwendung sicherstellen. Pharmazeutische Unternehmer müssen bei der Erstellung der Packungsbeilage zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Packungsbeilagen von Arzneimitteln allgemeinverständlich, in deutscher Sprache und in gut lesbarer Schrift abgefasst sein müssen. Dennoch kommt es vor, dass z.B. aufgrund der Textfülle, Verwendung von Fachbegriffen etc. Packungsbeilagen von Arzneimitteln nicht gelesen oder falsch verstanden werden. Gerade ältere Menschen, die zudem mehrere Arzneimittel einnehmen müssen, sind oft überfordert. Um eine Verbesserung herbeizuführen, hatte das Saarland bereits im Jahre 2015 dem Bundesrat einen Antrag für eine Entschließung zur Umgestaltung und damit verbunden leichteren Lesbarkeit der Packungsbeilagen von Arzneimitteln zugeleitet. Dieser Gesetzesinitiative hat der Bundesrat am 18. März 2016 zugestimmt. |