„Die Corona-Pandemie stellte in den vergangenen Wochen viele Beschäftigte im Gesundheitswesen vor immer neue Herausforderung. Pflegekräfte in Altenpflegeeinrichtungen, in Krankenhäusern oder auch in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben täglich mit hoher Motivation und viel Kraft weitergearbeitet und mit dazu beigetragen die Corona-Pandemie einzudämmen. Ihnen allen gilt der Dank der gesamten Landesregierung,“ erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Vor dem Hintergrund der besonderen Ausnahmesituation im Bereich der stationären und ambulanten Altenpflege hat die saarländische Landesregierung Mitte Mai beschlossen, die Sonderprämie des Bundes mit 500 Euro aufzustocken. Die Mitarbeiter waren zeitweise lange über ihren Dienst hinaus im Einsatz. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Entlohnung in der Altenpflege aktuell niedriger ist wie zum Beispiel die Entlohnung von Pflegekräften in Krankenhäusern.
„Die Krankenhäuser wurden vom Land durch den Rettungsschirm für Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sowie insbesondere durch die Maßnahmen des vom Bund beschlossenen COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz finanziell zur Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt. Konkret haben die saarländischen Krankenhäuser Ausgleichsbeträge gemäß dem Entlastungsgesetz in Höhe von insgesamt über 114 Millionen Euro erhalten. Die schnelle und unbürokratische Auszahlung im Saarland ist bundesweit beispielhaft und ermöglichte eine direkte Unterstützung vor Ort. Bei der Finanzierung einer etwaigen Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern sehen wir die jeweiligen Träger in der Verantwortung entsprechend zu reagieren. Wir gehen davon aus, dass durch die Sondergelder auch diejenigen von ihren Arbeitgebern eventuell belohnt werden, die in dieser schwierigen Zeit Großartiges geleistet haben,“ erläutert Ministerin Bachmann. Der Rettungsschirm ist vor dem Hintergrund nötig geworden, dass die Mehrzahl der Krankenhäuser während Corona teilweise nur bis zu 40% ausgelastet war.
Im Zuge des Corona-Pandemie bedingten Nachtragshaushalts wird zusätzlich ein eigenes Sondervermögen zur Stabilisierung der saarländischen Krankenhäuser mit einem Volumen von 125 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre aufgelegt. Darüber hinaus stellt der Bund mit seinem Konjunkturpaket noch weitere 36 Millionen Euro für die Krankenhäuser im Saarland zur Verfügung.