Das Gesundheitsministerium richtet nach dem Beschluss des Ministerrats eine Saarländische Impfkommission für Härtefalle ein.
In der bestehenden Priorisierung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der des Bundesgesundheitsministeriums werden nicht alle Krankheitsbilder und Impfindikationen abgebildet.
„Eine Priorisierung der Bevölkerung ist notwendig, weil der Impfstoff aktuell nur in begrenzten Mengen vorhanden ist. Die Erfahrungen der Praxis zeigen jedoch, dass differenzierte und akute Krankheitsbilder auch bei jüngeren Bürgerinnen und Bürgern vorliegen können. Daher richten wir im Saarland eine Impfkommission für Härtefälle ein, die Einzelfallprüfungen vornehmen wird. Auch die STIKO empfiehlt auf bestimmte Einzelfälle gesondert einzugehen und diese eventuell höher zu priorisieren“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Die Impfkommission für Härtefälle setzt sich aus dem Präsident der Ärztekammer, einer ärztlichen Vertreterin beziehungsweise einem ärztlichen Vertreter mit medizinethischem Sachverstand, einer Person mit der Befähigung zum Richteramt sowie zwei Abgeordneten des Landtags des Saarlandes zusammen. Aufgabe der Kommission ist es, die bevorzugte Berücksichtigung zur Impfung innerhalb der Gruppe der Anspruchsberechtigten sowie eine mögliche Höherpriorisierung innerhalb der im Rahmen der Impfverordnung des Bundes bestehenden Priorisierungsgruppen zu überprüfen. Dies gilt auch für die Personengruppe, die nach der aktuell geltenden Impfverordnung keiner Priorisierungsgruppe angehören, jedoch aufgrund bestehender, besonderer gesundheitlicher Beschwerden eine Priorisierung anstreben.
Die Anträge müssen schriftlich gestellt werden. Beizufügen sind persönliche Angaben der jeweiligen Person sowie eine kurze Begründung der besonderen gesundheitlichen Situation. Auch müssen ärztliche Unterlagen als Nachweis des Härtefalls und der besonderen gesundheitlichen Situation, die ein bestehendes besonders hohes Risiko für einen schweren und tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus darlegen, vorgelegt werden. Die ärztlichen Unterlagen dürfen nicht älter als vier Wochen sein. Zusätzlich muss der Vorlage der Unterlagen zugestimmt werden und darüber hinaus eine Schweigeentbindungserklärung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes beigefügt werden. Die Beschlussfassung der Impfkommission erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen, die fachlich von der Kommission bewertet werden.
„Mein Ministerium richtet außerdem eine Geschäftsstelle ein, die der Impfkommission in unterstützender Form vorgeschaltet ist. Diese Geschäftsstelle legt der Impfkommission geeignete Fälle, die für eine Härtefallpriorisierung in Betracht kommen, vor. Hierbei werden sowohl die besondere gesundheitliche Härtefallsituation der Person, die vorliegenden medizinischen und infektiologischen Erkenntnisse, die konkrete epidemiologische Lage als auch die jeweils aktuellen Empfehlungen der STIKO beim Robert-Koch-Institut berücksichtigt“, erklärt Bachmann weiter.
Die Anträge können ab dem 16. Februar 2021 gestellt werden. Informationen zur Antragsstellung sowie das Antragsformular sind ab diesem Tag auf der Webseite unter www.impfen.saarland.de zu finden.