Die kürzlich von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil getroffene Entscheidung, die Zuständigkeit für Menschen unter 25 Jahren im Bürgergeldbezug bei den Jobcentern zu belassen, findet großen Zuspruch. Allen voran Regionalverbandsdirektor Peter Gillo hebt die Bedeutung dieser Maßnahme für die Unterstützung junger Menschen bei der beruflichen Integration hervor.
In den letzten zwei Jahrzehnten haben die Jobcenter erheblich in einen ganzheitlichen Ansatz für Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Kooperation mit der Jugendhilfe investiert. Dies zeigt sich vor allem in der Begleitung von Menschen im Bürgergeldbezug schon ab ihrem 15. Lebensjahr. Ziel ist es, ihnen eine klare berufliche Perspektive zu bieten und sie auf den Weg in die Selbstständigkeit zu führen.
„Die Jobcenter haben mit ihrer langjährigen Erfahrung bewiesen, dass sie in der Lage sind, jungen Menschen eine intensive Begleitung zu bieten. Eine Verlagerung der Zuständigkeit zu den Agenturen für Arbeit wäre ein Rückschritt gewesen und hätte neben einer Verschlechterung in der Betreuung auch zu mehr Bürokratie geführt“, betonte Gillo. Er fügte hinzu, dass eine solche Verlagerung das Bild des Staates als reine „Auszahlungskasse“ unnötig gefördert hätte.
Ein weiterer wichtiger Baustein in der Jugendförderung ist die 2014 eingeführte Jugendberufsagentur. Als zentrale Anlaufstelle für Jugendliche nach der Schule stellt sie ein Bindeglied dar, das den nahtlosen Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe sorgt dafür, dass junge Menschen bestmöglich auf ihrem Weg in die Arbeitswelt begleitet werden.