Daten sollten nur zur Kontaktpersonennachverfolgung genutzt werden dürfen
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo kritisiert die Nutzung der Corona-Gästelisten bei der Strafverfolgung durch die saarländische Polizei. Dies nehme den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in die Verwendung der Daten und könne so erhebliche negative Auswirkungen auf die wichtige Arbeit der Gesundheitsämter im Kampf gegen die Corona-Pandemie zur Folge haben: „Die von den Besucherinnen und Besuchern der Gastronomie gemachten Angaben sind nur für die örtlichen Gesundheitsämter bestimmt. Nur im Falle einer bestätigten Infektion eines Gastes sind sie eine wichtige Recherchequelle zur Unterbrechung der Infektionskette.“
Wenn die Daten aber auch von anderen Behörden genutzt werden, könne dies Bürgerinnen und Bürger zukünftig davon abhalten, ihre korrekten Kontaktdaten anzugeben. Gillo befürchtet, dass in der Folge im schlimmsten Fall eine Nachverfolgung von Infektionsketten durch falsche oder unvollständige Angaben ins Leere laufen könnte.„Die Besucherinnen und Besucher der gastronomischen Betriebe müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Daten nur im Fall eines Corona-Ausbruchs vom Gesundheitsamt genutzt werden. Nur zu diesem Zweck akzeptieren die Menschen diesen Eingriff in die Grundrechte. Für unser Gesundheitsamt gehören die Daten von möglichen Kontaktpersonen zu den wichtigsten Instrumenten zur Verhinderung weiterer Ansteckungen. Deshalb fordere ich eine rechtliche Klarstellung seitens der Landesregierung, dass im Saarland die Kontaktdaten nur zum Zweck der Nachverfolgung von Corona-Erkrankungen genutzt werden dürfen.“