StartFeatureGIU-Aufsichtsrat beurlaubt Martin Welker

GIU-Aufsichtsrat beurlaubt Martin Welker

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Aufsichtsrat wird sich mit ergänzender juristischer Beratung Ende November erneut mit Sachverhalt befassen

Am gestrigen Donnerstag, 17. November, ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen Martin Welker, Geschäftsführer der städtischen Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung (GIU), ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachtes wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen im Rahmen des Umbaus des Ludwigsparkstadions eingeleitet hat.

Vor diesem Hintergrund hatte die Landeshauptstadt als Gesellschafterin der GIU kurzfristig zu einer Sondersitzung des GIU-Aufsichtsrats am heutigen Freitagnachmittag, 18. November, eingeladen. 

Martin Welker hat in der Sitzung um seine Beurlaubung gebeten, um sowohl der Gesellschaft als auch dem Geschäftsführer die notwendige Zeit für eine juristische Aufarbeitung des Sachverhaltes zu geben. Dem hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat weiterhin den Beschluss gefasst, eine externe juristische Beratung zur Vorbereitung einer abschließenden Gremienentscheidung einzuholen. Mit dieser Aufgabe wird kurzfristig ein Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise beauftragt.

Ende November wird sich der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung erneut mit dem Sachverhalt.

Die FDP-Stadtratsfraktion begrüßt die Entscheidung, den Geschäftsführer der GIU, Martin Welker, bis zur Klärung der Anschuldigungen zu beurlauben.
Dazu der Fraktionsvorsitzende der FDP im Stadtrat, Dr. Helmut Isringhaus:
„In diesem Zusammenhang muss Oberbürgermeister Conradt (CDU) alle Stadträte umfänglich über die aktuelle Situation bei der GIU informieren. Gerade erst wurde ein Antrag von bzgl. Nachfragen wegen bestehender Honorarforderungen von Martin Welker gegenüber der GIU mit dem Hinweis abgelehnt, dass diese Informationen nur Aufsichtsratsmitgliedern zustehen würden. Wir sind hingegen der Auffassung, dass allen Stadträten nach § 37 KSVG diese Information zusteht, wie es auch in den Erläuterungen zum KSVG ausgeführt wird. Alle Vorkommnisse in städtischen Gesellschaften wirken sich auch auf die Gesamtstadt aus, daher muss Conradt endlich seine Blockadehaltung aufgeben. Die gewählten Stadträte dürfen nicht weiter durch dieses intransparente Verhalten quasi entmachtet werden.“

Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken – FDP Fraktion im Saarbrücker Stadtrat

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