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Grubenflutung im Saarland

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Hintergründe, mögliche Risiken und nachhaltige Lösung

Ein Beitrag von Dr. Herbert Moll

 

Derzeit werden die möglichen Gefahren eines von der RAG beantragten Grubenwasseranstieges kontrovers diskutiert. Den berechtigten Bedenken vieler Bürger und Verbände und auch der FDP Saar steht die Absicht der RAG in Sachen Grubenwasserhaltung Kosten einzusparen entgegen. Doch wie kann man diese Kontroverse vernünftig auflösen? Hier eine Bestandsaufnahme:

Die möglichen Gefährdungen von Bevölkerung und ihrem Eigentum durch einen Grubenwasseranstieg sind im Wesentlichen mit folgenden drei Punkten beschrieben:

• Mögliche Beschädigungen an Gebäuden und Verkehrswegen durch Erdbewegungen und Beben

• Verseuchung von Grundwasser und Trinkwasser durch aufsteigende chemische Schadstoffe (z.B. PCB)

• Vermehrter Ausstoß an radioaktiven Radon-Isotopen mit einer weiteren Erhöhung der Lungenkrebsrate

Nachdem die RAG im Jahre 2007 dem sogenannten Erblastenvertrag nach dem Ende der subventionierten Kohleförderung zugestimmt hat, versucht sie heute durch Beantragung der Einstellung der Grubenwasserhaltung diesen Verpflichtungen aus reinen Kostengründen wieder zu entkommen. Hierzu bedient sie sich einer fast schon willfährigen Landesregierung aus CDU und SPD, die ohne Rücksicht auf die Risiken für die Bevölkerung diesem Ansinnen zustimmen will. Doch was bedeutet das für das Saarland in der Zukunft?

Mit Hilfe der saarländischen GroKo will die RAG die oben genannten Risiken, deren Auswirkungen bisher niemand auch nur grob abschätzen kann, auf das Land und damit auf seine Steuerzahler abwälzen. Diese perfide Art des Ausstiegs aus einmal eingegangenen Verpflichtungen ist nun bereits sattsam aus der Bankenkrise bekannt, bei der das fast schon kriminelle Versagen des Bankenmanagements und der staatlichen Bankenaufsicht zu einer Vergesellschaftung von Verlusten zu Lasten des Steuerzahlers geführt hat.

Die langfristigen Auswirkungen einer Einstellung der Grubenwasserhaltung sind jedoch definitiv nicht absehbar. Während die RAG diese Risiken natürlich kleinredet, sind sich die Mehrzahl der unabhängigen Experten darüber einig, dass diese landesweit sehr wohl erheblich sind und deren Auswirkungen derzeit nicht – nicht einmal annähernd – absehbar sind. Die RAG verschließt also aus finanziellen Gründen die Augen und leugnet konsequent die Risiken, die mit einer Einstellung der Grubenwasserhaltung (GWH) einhergehen können. Die 2007 eingegangene Verpflichtung des  Erblastenvertrags ist für die RAG nur noch ein lästiger Ballast, der die Renditeerwartungen ihrer Großaktionäre schmälert. Sie versucht über politische Einflussnahme hier eine Befreiung von dieser Last zu erreichen und gleichzeitig die zukünftige Haftung für die Folgen dieser Einstellung der GWH auf den saarländischen Steuerzahler abzuwälzen. Die Gesundheit und der Besitz der saarländischen Bürger sind ihr dabei völlig gleichgültig.

Bergschäden durch Grubenwasseranstieg müssten dann nicht mehr von der RAG reguliert werden. Betroffene würden auf den Kosten für Sanierungen und Reparaturen sitzenbleiben. Eine Übernahme durch den Landeshaushalt wäre realistischerweise sicher nicht zu erwarten und wohl auch angesichts der finanziellen Lage des Saarlandes nicht finanzierbar. Die meisten der normalen Einfamilienhaus-Besitzer könn-ten eine solche Last sicher kaum stemmen. Auch die Eigentümer von vermietetem Wohnraum würden sich mit der Finanzierung solcher Reparaturen sicher schwertun und müssten die Kosten, die von der RAG verursacht wären, auf ihre Mieter umlegen. Die Mieten würden steigen, Wohnraum also teurer werden.

Auch die Risiken durch Verseuchung des Grundwassers mit giftigen Stoffen, wie zum Beispiel PCB, sind durchaus real. Die in den derzeit noch hochgepumpten Grubenwässern auftretende PCB-Belastung ging bereits durch die Presse. Wenn man bedenkt, wie viele Chemieabfälle in den „Tote Mann“-Stollen bereits von der Saarberg AG und später von der RAG illegal entsorgt worden sein mögen, kommt mit einem Grubenwasseranstieg ein erhebliches Risiko für die Trinkwasserversorgung auf die Bevölkerung zu. Im besten Fall müssten die Wasserversorger einen erheblich höheren Aufwand zur Trinkwasseraufbereitung betreiben, der über den dann erheblich höheren Wasserpreis von den Verbrauchern wieder refinanziert werden müsste. Gleich-zeitig mauert die RAG bereits jetzt gegen mögliche Auflagen zur Reinigung der in die Gewässer eingeleiteten PCB-belasteten Grubenwässer. Mit durchsichtigen Ausreden wurde die Befilterung dieser Abwässer durch Filter einer saarländischen Firma seitens der RAG abgelehnt. So wurde angeführt, dass die PCB-Belastungen einiger Gewässer nicht ausschließlich durch die Grubenwässer verursacht seien. Welch ein zynischer Einwand. Das Umweltministerium ist natürlich aufgerufen, diese zusätzlichen Belastungen umgehend abzustellen, jedoch ergibt sich daraus für die RAG keinesfalls eine Entlastung von ihren Verpflichtungen.

Immerhin hat das Umweltministerium der Anmietung einer solchen Filteranlage zugestimmt, um die Filterwirkung auf PCB überprüfen zu können. Ob es nun diese Testphase wirklich ernst nimmt und bei einem positiven Ergebnis auch großmaßstäblich umsetzen lassen wird, bleibt abzuwarten. Es müssen hier Zweifel erlaubt sein.

Bleibt noch das Problem der Radonaustritte, vor allem in ehemaligen Bergbauregionen, zu denen auch Quierschied gehört. Der Quierschieder Mediziner Dr. med. Karl-Michael Müller hat die Gefährdung der Bevölkerung durch radioaktives Radon-Isotop konkret untersucht und gelangt zu alarmierenden Ergebnissen. Weder die Bundes- noch die Landesregierung haben es jedoch bis heute geschafft, eine verbindliche Grenzwertregelung für Radon- und zugehörige Radioaktivitätskonzentrationen für die Luftkonzentration in Wohnräumen festzulegen, obwohl hier bereits eine EU-Richtlinie vom 17.01.2014 Entsprechendes vorschreibt. Auch eine entsprechende Empfehlung der WHO wurde bis heute von den deutschen und saarländischen GroKo-Regierungen schlicht ignoriert.

Zwar entstammt das Radon natürlichen Quellen im Gestein, jedoch kann es in Bergbauregionen leichter und in größerer Menge austreten und würde durch einen Grubenwasseranstieg quasi aus den Gesteinen unter Tage vermehrt ausgewaschen. Mit welchem Anstieg der oberirdischen Radon-Konzentrationen in Wohngebäuden dann zu rechnen wäre, kann derzeit niemand vorhersagen, jedoch ist eine Vervielfachung der Radonkonzentration in den betroffenen Gebieten durchaus wahrscheinlich.

Wie kann nun dieses Problem mittel- und langfristig entschärft werden? Wenn man die stillgelegten Bergwerke im jetzigen Zustand belässt, bleibt aus unserer Sicht eigentlich nur die dauerhafte Aufrechterhaltung der Grubenwasserhaltung und Einleitung der gereinigten Wassermassen in Oberflächengewässer und zwar selbstverständlich auf Kosten der RAG.

Eine andere Lösung wäre, die Bergwerke einer neuen Nutzung zuzuführen, die einerseits die aktuelle Problematik löst und andererseits auch die Probleme einer Stromenergiewende lösen hilft, die mit immer mehr regenerativen Energien arbeiten soll, derzeit jedoch noch unter einem eklatanten Mangel an Speichermöglichkeiten leidet, was die Stabilität unseres Stromnetzes aktuell und besonders zukünftig extrem gefährdet. Ich möchte hier auf mein Essay zum möglichen Scheitern der Stromenergiewende auf www.saarnews.com (www.saarnews.com/index.php/2017/11/17/ist-die-energiewende-noch-zu-retten-ein-essayvon-dr-herbert-moll) verweisen.

In einem Forschungsprojekt der Universität Duisburg-Essen wird die Nutzung alter Bergwerke als Pumpspeicherkraftwerke aus wasserbaulicher Sicht untersucht und mittlerweile auch konkret geplant. Ebenso fördert das Bundesumweltministerium ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Windenergiespeicherung  durch Nachnutzung stillgelegter Bergwerke“ an der Technischen Universität Clausthal. Es sollte der RAG vielleicht von Seiten der Landesregierung nahegelegt werden, ein solches Projekt zu verfolgen. Hierbei werden die Strukturen unter Tage durch geeignete Baustoffe (z.B. Beton versiegelt und bilden ein geschlossenes Wassersystem zur Energiespeicherung in einem oberen Wasserreservoir. Durch Abfließen des Wassers aus oberen Reservoiren über Turbinen in die unteren Wasserreservoire kann Strom erzeugt werden. Ist überschüssiger Windstrom vorhanden, so kann das Wasser aus den unteren Re-servoiren wieder in die Oberen gepumpt werden. Bei großen Bergwerken kann so ein Pumpspeicherkraftwerk mit mehreren 100 Megawatt Leistung geschaffen werden, was auch im Saarland dringend benötigt würde.

Die einseitige und geradezu schwachsinnig hohe Subventionierung des Windstroms muss endlich abgeschafft und der Förderung von Energiespeicherkraftwerken dieser oder auch anderer Art zugutekommen. Gleichzeitig muss das EEG entweder umfassend reformiert oder am besten durch ein praxisgerechteres Verfahren ersetzt werden, was die Erstellung der für eine ökologisch sinnvolle Stromversorgung absolut notwendigen Stromspeicheranlagen entsprechend fördert. Die Umnutzung stillgelegter Bergwerke zu diesem Zweck würde außerdem im Saarland auf Jahre hinaus eine Menge neuer Arbeitsplätze schaffen und sichern. Noch wären die saarländischen Bergwerke zugänglich für solche Umbauten. Mit der Genehmigung zur Einstellung der Wasserhaltung an die RAG wäre diese Möglichkeit jedoch vertan. Das gilt es zu vermeiden und den Weg für eine sinnvolle Nutzung unserer stillgelegten Bergwerke freizumachen. Das wäre doch ein interessanter Gedanke, den zu verfolgen sich sicher lohnen würde.

Dr.-Ing Herbert Moll
FDP OV Quierschied
Alter Markt 20
66287 Quierschied

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