Die jüngste EEG-Reform auf Bundesebene die Gefahr, dass alte PV-Anlagen sich künftig nicht mehr rechnen und stillgelegt werden, obwohl sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten Die Grünen im Saarland fordern die Landesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern. Dazu gehöre erstens ein Landesförderprogramm für Speicher, um den Eigenverbrauch und damit die Rentabilität der Anlagen zu steigern. Zweitens brauche es für Anlagenbetreiber, die keine Möglichkeit zu einem höheren Eigenverbrauch haben, eine Lösung. Hierzu müsse sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Mindestvergütung für Alt-PV-Anlagen in Höhe von 10 ct/kWh einsetzen.
Hierzu erklärt die Grünen-Generalsekretärin Barbara Meyer-Gluche:
„Die EEG-Reform ist in vielerlei Hinsicht eine große Enttäuschung und Hindernis für die Energiewende. Absolut unverständlich ist, dass alte PV-Anlagen, die als die Pioniere der Energiewende galten, durch die neuen Regelungen aus dem Strommarkt gedrängt werden. Dies ist mit Blick auf alle Energie- und Klimaziele der Bundesregierung in keinster Weise nachzuvollziehen. Hier werden Anlagen, die noch funktionstüchtig sind und einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten, kaputt gemacht.
Grund hierfür ist die Regelung, dass Betreiber gezwungen sind, ihren Strom künftig selbst zu vermarkten oder ihn an den örtlichen Netzbetreiber abzugeben. Selbstvermarktung lohnt sich aber nur bei sehr großen Anlagen und die Belieferung der örtlichen Stadt- oder Gemeindewerke ist aus Sicht der Betreiber nicht wirtschaftlich. Denn nach aktueller Rechtslage dürfen diese den weiterhin eingespeisten Strom nur zum „Jahresmarktwert“ vergüten, der sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis orientiert. Für eine 1 KW Anlage, die nach 20 Jahren Betriebszeit immer noch 70 % ihrer Leistung bringt, würden dann zB statt bisher 350.- € nur noch 23.- € jährlich erstattet. Der Austausch eines Wechselrichters, der nach 20 Betriebsjahren ansteht, kostet gut 500.- €. Das führt dazu, dass die Anlagen absehbar still gelegt werden. Wirtschaftlich bleibt daher nur der Eigenverbrauch. Dieser ist aber in vielen Fällen nicht ohne Weiteres möglich.
Bleibt es bei diesen Regelungen, ginge also ein wertvoller Beitrag der Energiewende verloren. Schon im laufenden Jahr wären bundesweit 18 000 Anlagenbetroffen, die für eine Leistung von 115 MW stehen. Diese Zahl wird in den kommenden Jahren auf eine systemrelevante Größenordnung wachsen. PV – Einspeisung im Niederspannungssektor spart dem Netzbetreiber Netzkosten, und macht das System redundanter.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verdrängung alter PV-Anlagen aus dem Markt zu verhindern.
1. Hierzu gehört einerseits ein Förderprogramm zur Steigerung des Eigenverbrauchs. Andere Bundesländer gehen hier mit guten Beispielen voran. So hat beispielsweise Brandenburg jüngst ein Programm aufgelegt, mit dem Stromspeichersysteme mit bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, max. 3000 Euro, gefördert werden.
2. Für Fälle, in denen eine Erhöhung des Eigenverbrauchs nicht möglich ist, braucht es eine Mindestvergütung, um zu verhindern, dass die Anlagen stillgelegt werden. Hier fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Damit die Kosten der Altanlagen dauerhaft gedeckt werden und die Leistung am Netz bleibt, fordern wir die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, eine Mindestvergütung von 10 ct pro KWh festzuschreiben, wenn weniger als die Hälfte des Solarstroms selbst verbraucht werden kann.“