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Grüne für Herbstschule in den Ferien

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Meyer-Gluche: Schülerinnen und Schüler brauchen Angebot zur Schließung von Bildungslücken

Als Reaktion auf die Besorgnis erregenden Umfrageergebnissen zu den Erfahrungen mit digitalem Unterricht sprechen sich die Saar-Grünen für eine freiwillige Herbstschule aus, um Bildungslücken zu schließen. Nachdem das Saarland im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Sommerschule angeboten habe, bräuchten die Schülerinnen und Schüler zumindest nun in den Herbstferien ein entsprechendes Angebot seitens des Bildungsministeriums, so Grünen-Generalsekretärin Barbara Meyer-Gluche. Dies sei eine Frage der Bildungsgerechtigkeit.

„Die Ergebnisse der Umfrage zu den Erfahrungen mit dem digitalen Unterricht während der Schulschließungen in der Corona-Krise sind Besorgnis erregend. Es ist jetzt höchste Zeit, eine Bestandsaufnahme von Bildungslücken vorzunehmen und diese dann auch zu schließen – gerade vor dem Hintergrund, dass das Saarland im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Sommerschule angeboten hatte“, kritisiert Barbara Meyer-Gluche, Generalsekretärin von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Zwar hätten viele Lehrerinnen und Lehrer haben mit größtem Engagement und viel Kreativität alles darangesetzt, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile entstehen. Fakt sei aber auch, dass solche Home-Schooling-Angebote nicht überall gleichermaßen angeboten bzw. genutzt werden konnten. Meyer-Gluche: „Es besteht die Gefahr, dass gerade Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Haushalten die Home-Schooling-Angebote nicht wahrgenommen haben und sich die soziale Ungerechtigkeit durch die Corona-Krise weiter manifestiert.“

Meyer-Gluche fordert eine Herbstschule in den Ferien, um Bildungslücken zu schließen. „Um Nachteile gegenüber Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern auszuschließen und vor allem einer weiteren Verschärfung der Bildungsungerechtigkeit entgegenzuwirken, brauchen wir für die Herbstferien und darüber hinaus an Nachmittagen oder Samstagen eine freiwilliges Herbstschule. Das Bildungsministerium muss Schülerinnen und Schüler auf Vorschlag ihrer Lehrerinnen und Lehrer ein entsprechendes Angebot machen.“

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